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Merken   Drucken   21.04.2002, 20:00 Schriftgröße: AAA

Gesetzgeber bekommt Raubkopien nicht in den Griff  

Die deutschen Hersteller und Importeure von CD-Brennern haben in den vergangenen Tagen Rechnungen bekommen. Absender war die Gema, die Verwertungsgemeinschaft der Musikbranche. von Joachim Zepelin, Brüssel
Die will für jedes verkaufte Gerät nachträglich zehn Euro kassieren, weil mit den Brennern Musik kopiert wird. Die Musiker sollen nicht länger leer ausgehen. Nach Schätzungen kann sich die Forderung auf bis zu 40 Mio. Euro summieren.
Die Gema stützt sich auf ein Urteil, das ihr im vergangenen Sommer eine Abgabe für die Brenner zugesprochen hat. Die anschließenden Güteverhandlungen ließen die Hardwarehersteller im vergangenen Monat platzen. Jetzt schrieb die Gema ihre Rechnungen. Wenn nicht gezahlt wird, will sie wieder klagen. Die Auseinandersetzung um die Geräteabgabe für CD-Brenner ist ein rechtlich bisher ungeregeltes Problem: Computer und Internet machten neue Kopierverfahren möglich, deren Ergebnisse so gut sind wie die Originale. Die Labels klagen schon über Einbußen in Milliardenhöhe durch geklonte Titel.
Ein weiterer Streit lodert um elektronische Pressespiegel. In herkömmliche, gedruckte Pressespiegel können Artikel aufgenommen werden, wenn ein Vertrag mit der Verwertungsgemeinschaft Wort abgeschlossen worden ist. Die ist für digitale Kopien aber nicht zuständig. Für eine Presseschau per Datennetz müssen Artikelsammler darum mit jedem Urheber einzeln Verträge abschließen. Alles andere ist verboten.

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  • FTD, 21.04.2002
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