Aufwärtstrend: Premiere-Abonenntenzahlen
Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil eine im Dezember von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung.
TC Unterhaltungselektronik (TCU) dürfe die Software "Tvoon Media Center" und "Cybersky TV" aufgrund des Urheberrechts nicht mehr verbreiten, hieß es am Dienstag. Sie ermöglicht den Angaben zufolge die Übertragung von in das Internet eingespeisten Fernsehprogrammen nahezu in Echtzeit. Mit ihr kann ein Abonnent eines Bezahlfernsehens wie
Premiere das Programm unverschlüsselt ins Internet einspeisen, und andere Nutzer der Software können diesen Datenstrom dann kostenlos und unverschlüsselt empfangen.
Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen. Das Koblenzer Unternehmen TCU, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ("Fernsehfee") gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen. Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der für das Projekt verantwortlich ist, sagte am Dienstag, die Markteinführung sei nicht zu stoppen. Es hätten bereits Unternehmen angeboten, die Software vom Ausland aus anzubieten.
Jahrelanger Rechtsstreit erwartet
Die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse. Ciburski rechnet damit, dass der Rechtsstreit ähnlich wie bei der "Fernsehfee" Jahre dauern wird.
Auf Antrag von Premiere untersagte das Gericht der TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.