Peter McGee will Auszüge aus dem Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler am deutschen Kiosk verkaufen. Der britische Verleger, der mit den "Zeitungszeugen" kommentierte Nachdrucke von Zeitungen aus der Nazi-Zeit auf den Markt bringt, will der Ausgabe vom 26. Januar und zwei folgenden Ausgaben jeweils eine 15-seitige Broschüre beilegen. Das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" hält, kündigte am Montag an, juristische Schritte gegen das Vorhaben zu prüfen.
"Mein Kampf" ist ein extrem mieses Buch", hatte der Verleger im "Spiegel" gesagt und gefordert: "Es ist längst überfällig, dass eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt, sich mit dem Originaltext auseinanderzusetzen."
"Sie können aus historischen Dokumenten zitieren"
Da der Verlag nicht selbst die Rechte hält, beruft er sich auf die Zitatregelung. "Sie können aus historischen Dokumenten zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen", sagte ein Sprecher des Verlags. "Das Urheberrecht bezieht sich auf die Veröffentlichung des Gesamtwerkes. Das nachzudrucken haben wir keinesfalls die Absicht."
Erst im Jahr 2015 laufen die Urheberrechte an "Mein Kampf" aus, bis dahin liegen sie beim bayerischen Finanzministerium. "Das bayerische Finanzministerium prüft derzeit juristische Schritte, um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, die sich nicht im Rahmen der Kleinzitatsregelung nach Paragraf 51 Nr. 2 Urhebergesetz hält", hieß es in einer Mitteilung.