Internetrecht in Bayern:SPD klagt gegen Online-Durchsuchungen
Nach der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes zu Online-Durchsuchungen in Bayern geht die SPD des Freistaates gegen die neuen Regeln vor: Die Partei reicht Klage in Karlsruhe ein.
Anfang Juli verabschiedete die CSU in Bayern das umstrittene Gesetz zu den Online-Durchsuchungen. Danach dürfen Fahnder in die Wohnungen von Terrorverdächtigen heimlich eindringen, um dort Späh-Software zu installieren. Auch auf Bundesebene soll das Gesetz umgesetzt werden. Der Unterschied hier ist, dass die Computer der Verdächtigen nur per Internet durchsucht werden dürfen.
Vier bayerische SPD-Landtagsabgeordnete legten nun Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. Die bayerische Regelung sei nicht mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu vereinen.
Zudem würde das neue Recht auch gegen das Grundsatz-Urteil zu Online-Durchsuchungen, das vom Bundesverfassungsgericht Ende Februar aufgestellt worden ist, verstoßen.
Innenminister Joachim Herrmann wies die Argumentation der SPD-Politiker zurück.
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