Aus dem kostenlosen gemeinsamen Internetportal der privaten Fernsehsender wird wohl nichts. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht folgte am Mittwoch der Argumentation des Bundeskartellamts. Die Kartellwächter hatten das Vorhaben vor gut einem Jahr verboten.
Die TV-Sendergruppen Pro Sieben Sat 1 und RTL wollten eine gemeinsame Internetplattform schaffen, auf der die Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos, werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein.
Doch das Bundeskartellamt argumentiert, dass damit das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Auf dem rund 4 Mrd. Euro schweren bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent.
ARD und ZDF wollen unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" ebenfalls eine gemeinsame Plattform im Internet schaffen. Eine Vertreterin des Bundeskartellamts sagte, "Germany's Gold" sei zwar vorläufig freigegeben, stehe aber unter Vorbehalt: Die kartellrechtliche Prüfung der öffentlich-rechtlichen Pläne sei noch nicht abgeschlossen.
Das Marktvolumen für den Onlinewerbemarkt im Internet wird auf 70 bis 220 Mio. Euro beziffert. Im Vergleich zu den Umsätzen im Fernsehen ist das bescheiden, doch das Onlinegeschäft gilt als Zukunftsmarkt mit entsprechendem Wachstumspotenzial.
Unterstützung hatten die Privatsender von der staatlichen Medienaufsicht für den privaten Rundfunk bekommen. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte das Kartellamtsverbot offen kritisiert: Es spiele lediglich den US-Anbietern Hulu und Google in die Hände. Nach den Plänen von RTL und Pro Sieben Sat 1 sollte das Portal nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu entstehen. Dort bieten mehrere US-Fernsehsender Filme, Serien und Show für den Nutzer kostenlos zum Abruf an.
Zwar liege der Marktanteil der beiden privaten Sendergruppen bei den gesehenen Videos im Internet bei insgesamt lediglich etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den Fernsehwerbemarkt sei entscheidend, befand das Gericht. "Das bestehende Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen. Die Entscheidung des Gerichts soll am 20. Juni verkündet werden.
Die Anwälte der privaten Sendergruppen zeigten sich von der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts enttäuscht: "Wir bleiben bei der Meinung: Das Duopol gibt es nicht", sagte ihr Verhandlungsführer. Zwischen beiden großen Sendergruppen herrsche scharfer Wettbewerb.
Außerdem sei nicht ersichtlich, wieso eine gemeinsame technische Plattform für die kleineren Sender nachteilig sein sollte. Schließlich würden ihnen damit zusätzliche Umsätze ermöglicht. "Es kann nicht zu einer Verschlechterung kommen."