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Merken   Drucken   03.12.2008, 11:29 Schriftgröße: AAA

Live-Berichte: ARD und ZDF droht Schlappe bei Olympia  

Die Öffentlich-Rechtlichen müssen möglicherweise auf eine Übertragung der Olympischen Spiele 2014 und 2016 verzichten. Erstmals seit 1956 hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) das Gebot der European Broadcasting Union (EBU) für die Rechte an den Wettkämpfen zurückgewiesen. von Jennifer Lachman und Lutz Knappmann (Hamburg)
"Die EBU-Mitglieder waren von den hohen finanziellen Erwartungen des IOC überrascht", sagte gestern Fritz Pleitgen, EBU-Präsident und Ex-Intendant des WDR. Die EBU vertritt 75 öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF und handelt für ihre Mitglieder die Übertragungsrechte für sportliche Großereignisse aus. Weil die Organisation die Rechte zentral einkauft, konnte sie bislang bessere Konditionen aushandeln. Zudem galt der Zuschlag traditionell als gesetzt, da die öffentlich-rechtlichen Sender das größte Publikum erreichen.
Obwohl die EBU aus dem Rennen für die Winterspiele 2014 und die Sommerspiele 2016 ausgeschieden ist, ist laut Verband noch nicht entschieden, welcher Bieter den Zuschlag erhält. Das IOC teilte nur mit, im laufenden Prozess habe es Einigungen in der Türkei und in Italien erreicht. Berichten zufolge haben sich dort Pay-TV-Sender von US-Medienunternehmer Rupert Murdoch durchgesetzt. In der Vergangenheit hatte es Spekulationen gegeben, der US-Suchmaschinenbetreiber Google könnte mindestens an den Internetrechten interessiert sein.
Die Entscheidung des IOC, die Rechte nicht zentral an die EBU zu vergeben, erinnert an die Versuche der Deutschen Fußball Liga (DFL) in diesem Jahr, ihre Einnahmen zu steigern: Ihr ursprünglich geplantes Vermarktungsmodell sollte die Bundesligarechte für eine Vielzahl kleinerer Interessenten attraktiv machen.
ARD und ZDF droht nun ein herber Rückschlag: Die Live-Berichte bescheren den Sendern zusätzliche Werbeeinnahmen und stärken ihr Ansehen bei den Gebührenzahlern. Es ist jedoch denkbar, dass sie die Spiele - über Umwege - dennoch ausstrahlen können. Sollte sich etwa ein Sportrechtevermarkter wie Sportfive durchsetzen, könnte er den öffentlich-rechtlichen Sendern Sublizenzen weiterreichen.
  • Aus der FTD vom 03.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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