Nutzer können nicht identifiziert werdenNutzer, die Megaupload für den illegalen Tausch von geschützten Inhalten verwendet haben, müssen nach Einschätzung des Fachanwalts Udo Vetter indes nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen. Im Gegensatz zu Tauschbörsen wie Gnutella oder eMule könnten Überwachungsfirmen im Auftrag der Content-Industrie bei Filehostern wie Megaupload von außen keine Anwender anhand ihrer Internet-Adresse (IP-Nummer) identifizieren. Und vermutlich seien auf den Servern von Megaupload keine Verbindungsdaten gespeichert.
Kunden von Megaupload, die für einen besseren Zugang mit einer Kreditkarte oder per Banküberweisung gezahlt hätten, könnten jedoch unter Umständen identifiziert werden. "Nach meiner Meinung kann man aus einem Premiumzugang keinen Anfangsverdacht herleiten", schrieb Vetter allerdings auf seinem Blog lawblog.de. Vom Grundsatz her seien Filehoster legale Dienste. "Firmen nutzen sie, um große Datenmengen zu bewältigen. Und natürlich steht es jedermann frei, selbst geschaffenes oder freies Material über Filehoster zu vertreiben. Von daher lässt sich kaum schlussfolgern, dass jeder Premiumkunde eines Filehosters auch ein "Raubkopierer" sein muss."