Bertelsmann hatte angekündigt, die Vermögenswerte von Napster für rund acht Millionen $ zu übernehmen. Napster sollte danach vollständig in das Eigentum Bertelsmanns übergehen. Bertelsmann hatte zuvor bereits 85 Mio. $ an Napster überwiesen, um die Gesellschaft am Leben zu erhalten. Der Antrag erfolgt nach Kapitel elf des US-Konkursrechtes, wonach die Weiterführung der Geschäfte möglich ist. Außerdem soll die Tauschbörse vor weiteren Forderungen der klagenden Musikindustrie geschützt werden.
Napster, die einst populärste Musiktauschbörse mit 67 Millionen Nutzern in aller Welt, musste auf richterliche Anordnung seinen kostenlosen Dienst einstellen. Die weltgrößten Musikfirmen, darunter auch Bertelsmann, hatten das Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich verklagt. Darauf war Napster im vergangenen Jahr vom Netz gegangen. Inzwischen sind aber andere kostenfreie Musiktausch-Netze wie Kazaa mit großem Erfolg in die Bresche gesprungen.
Bertelsmann will Napster in einen gebührenpflichtigen Abo-Dienst umwandeln. Napster-Chef Konrad Hilbers, der nach ursprünglich geplatzten Kaufverhandlungen kurzfristig zurückgetreten war, war dann wenige Tage später ebenso wie Napster-Gründer Shawn Fanning zu dem Unternehmen zurückgekehrt, als sich Napster und Bertelsmann handelseinig geworden waren. Napster muss für seinen geplanten kostenpflichtigen Musikdienst erst Musiklizenzen von den großen Musikfirmen erhalten. Ob sich die anderen großen Musikfirmen AOL Time Warner, Vivendi Universal, Sony und EMI hierauf einlassen, ist noch nicht sicher.