Auf dem Rücken der Staatsanwälte: Beim Eintreiben von Schadensersatz bitten Pornofilm-hersteller Juristen gern zur Vorarbeit
Den Strafverfolgern schwante, dass sie in diesem Spielchen nur Mittel zum Zweck sind. Haben die Staatsanwälte den Namen und die Adresse der Beschuldigten ermittelt, ziehen die Pornofirmen ihre Anzeige häufig zurück - sie haben alles, was sie brauchen, um die Nutzer mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen zu überziehen. Auch eine Art Geschäftsstrategie. Bei der die Staatsanwälte nicht mehr mitmachen wollen. Die Strafverfolger in Wuppertal und Duisburg beschlossen daher Ende vergangenen Jahres, derartige Strafanzeigen künftig abzuweisen.
Bisher lohnte sich das Geschäft - sowohl für die Hersteller der Filme wie für die Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben. Von der verlangten Abmahngebühr fließen in der Regel 50 Euro Schadenersatz an den Rechteinhaber, 200 Euro kassiert der Anwalt. In manchen Fällen können die verlangten Gebühren aber auch 1000 Euro und mehr betragen. Für die Staatsanwaltschaften dagegen wird es teuer. Für jede Anfrage bei den Providern müssen sie zwischen 20 und 50 Euro berappen. Viel Geld, für das die Steuerzahler aufkommen müssen.
Immer mehr Kanzleien haben sich auf das lukrative Geschäft spezialisiert. Die Zahl der Abmahnungen, die die Erotikbranche im vergangenen Jahr verschickt hat, wird auf mehr als 150.000 geschätzt. "Die Anwälte können mit einem Serienbrief um die 400 Euro verdienen. Von so einem Honorar kann jeder nur träumen", sagt der Rechtsanwalt Alexander Wachs. Über 4000 Mandanten, die sich gegen eine Abmahnung wehren, hat der Hamburger bisher betreut.
Hilfe suchen jedoch nur die wenigsten, die meisten zahlen schnell und widerspruchslos. "In den Abmahnschreiben werden die Filme explizit beim Namen genannt, die Scham, sich damit an Dritte zu wenden, ist in der Regel sehr hoch", sagt Wachs. Auf diesen Effekt würden die Abmahnanwälte gezielt setzen.
Nicht selten landen die peinlichen Schreiben aber woanders. Denn die von den Rechteinhabern ermittelte IP-Adresse führt nicht immer gleich zu der Person, die sich den Film auch runtergeladen hat. In Familien oder Wohngemeinschaften, wo mehrere Menschen sich einen Internetanschluss teilen, werden die Umschläge schnell mal vom Falschen geöffnet.
Doch den Strafverfolgern in Wuppertal und Duisburg droht wegen ihrer Weigerung jetzt Ärger. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf gingen zahlreiche Beschwerden von Abmahnanwälten ein. "Im Augenblick befinden wir uns in einem Meinungsbildungsprozess", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Axel Stahl. "Es war schon sehr deutlich, dass es bei den Anzeigen primär um die Ermittlung der IP-Adressen ging", sagt er. Die beiden Staatsanwaltschaften seien nicht die einzigen, die eine IP-Adressen-Ermittlung unter bestimmten Umständen ablehnten, auch andere Behörden würden die Situation ähnlich bewerten.
Bei der Kanzlei KUW Rechtsanwälte, die bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen als besonders fleißig gilt, hat man dafür kein Verständnis. "Es gibt auch Ladendiebstähle in ähnlich hoher Anzahl. Da kann die Staatsanwaltschaft ja auch nicht sagen, sie wolle sich damit nicht beschäftigen", sagt Thomas Urmann. Viele seiner Mandanten würden durch die Produktpiraterie erhebliche Schäden erleiden, manche hätten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent zu beklagen.
Den Staatsanwaltschaften könnte jedoch eine Verschärfung beim Schutz des geistigen Eigentums zu Hilfe kommen, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Zum einen sollen Abmahnkosten bei einfachen Verstößen auf 100 Euro begrenzt werden, zum anderen kann ein geschädigter Urheber ohne den Umweg über die Staatsanwälte nun selbst Auskunft verlangen - etwa von Internetprovidern, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird. Pornofilmhersteller könnten sich demnach die gewünschten Adressen direkt von den Providern holen. "Es gibt die Mutmaßung unter Kollegen, dass das die Dynamik aus der Sache rausnehmen wird", sagt Staatsanwalt Stahl.
Zunächst muss sich jedoch noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen; das Gesetz wird also frühestens im Spätsommer in Kraft treten. So lange sehen auch die KUW-Anwälte keinen Grund, die bisherige Abmahnpraxis zu ändern. Die Staatsanwälte müssen sich vorerst weiter auf schnelle Nummern aller Art einstellen.