FTD.de » IT + Medien » Medien+Internet » Namenlose Täter

Merken   Drucken   20.02.2008, 07:57 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Namenlose Täter

Auch ein Mörder hat ein Recht auf Resozialisierung. Darf er deswegen Onlinearchiven die Nennung seines Namens verbieten? Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell gefährdet. von René Martens (Hamburg)
Als der "Spiegel" in der vergangenen Woche das Portal wissen.spiegel.de an den Start brachte und damit unter anderem sein komplettes Zeitschriftenarchiv online frei zugänglich machte, war den Verlagsmanagern die Aufmerksamkeit der Branche sicher. Auch das Magazin "Focus" stieß auf Wohlwollen, als es bereits Mitte Januar sein Archiv kostenlos ins Internet stellte.
Aus dem Blick geraten ist dabei die juristische Debatte um die Onlinearchive: In Medienhäusern herrscht seit einiger Zeit eine gewisse Rechtsunsicherheit darüber, ob ältere, online bereitgehaltene Beiträge permanent persönlichkeitsrechtlich zu prüfen seien. Müssen beispielsweise die Namen von Mördern, deren Taten einen gewissen Zeitraum zurückliegen, in Onlinearchiven abgekürzt werden?
Dutzende Klagen
Ausgelöst wurde die Diskussion durch Dutzende von Klagen, unter anderem gegen den "Spiegel", den Norddeutschen Rundfunk und diverse Zeitungsverlage. Angestrengt haben sie Rainer K., der 1996 den Unternehmer Jakub Fiszman entführte und ermordete, der Serientäter Peter H. sowie Wolfgang W. und Manfred L., die für den Tod des Schauspielers Walter Sedlmayr verantwortlich sind.
Die Kläger sehen durch die Nennung ihres vollen Namens in online abrufbaren Beiträgen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt - und berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (Az.: 1 BvR 536/72). Demnach ist es unzulässig, sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus "zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters und seiner Privatsphäre" zu befassen - der Täter habe ein Recht auf Sozialisierung.
In einem anderen folgenschweren Fall klagte eine ehemalige Kiezgröße aus Hamburg. Die "taz" hatte den Mann in Artikeln aus den Jahren 2002 und 2003 (die im Internet zugänglich waren) mit einem diffamierenden Spitznamen bezeichnet. Der war in den Hamburger Medien jahrzehntelang gebräuchlich; erst seit 2005 geht der Gentleman dagegen vor. Die kuriose Spitznamenssache brachte beispielsweise die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dazu, die Berechtigung des Begriffs Onlinearchiv infrage zu stellen: "Der Unterschied zu den Meldungen anderer Bereiche ist lediglich der, dass es sich unter den hier vorgehaltenen Meldungen um solche älteren Datums handelt" (Az.: 324 O 468/06).
Es gibt gar keine Online-Archive
Ein Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg zur selben Causa untermauert diese Position: "Die Bereithaltung eines Beitrags auf einer Internetseite stellt eine ständige Verbreitung dar. Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich daher nach den Verhältnissen zur Zeit der jeweiligen Abrufbarkeit" (Az.: 7 U 53/07). Mit anderen Worten: Es gibt gar keine Onlinearchive. Alles, was im Internet steht, ist, rechtlich gesehen, aktuell - und muss sich an den aktuellsten rechtlichen Maßstäben messen lassen. Egal, ob der Artikel ursprünglich 1947 erschienen ist oder 2007.
Dieses OLG-Urteil, gerade mal drei Seiten dünn, ist auch sonst von enormer Sprengkraft: Wenn "archiviertes Material Dritten zur Verfügung gestellt" werde, obliege es "dem Betreiber des Pressearchivs als Verbreiter, zuvor die Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes zu prüfen. Eine derartige Verantwortlichkeit trifft auch den Betreiber eines online gestellten Archivs". Interessant ist hier das Wörtchen "auch". Nach Ansicht des OLG müsste nicht nur online ständig revidiert werden, sondern auch offline - also zum Beispiel in den Bibliotheken.

Teil 2: Warum die extravagante Position der Hamburger schwer wiegt

  • FTD.de, 20.02.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen IT + Medien

Geheimer Smartphone-Prototyp entdeckt? Wir flüstern es Ihnen sofort weiter.

Beispiel   |   Datenschutz
Tweets von FTD.de Tech-News

Weitere Tweets von FTD.de

Internetmarken - News, Info und Bilder
Internetmarken - Die Internetmarken im Überblick

Welches sind die Top-Internetmarken, auf die wir nicht mehr verzichten wollen? Entdecken Sie alle wichtigen News, Hintergrundinformationen, Bilder und Infografiken zu den Top-Internetmarken von Amazon bis Twitter.mehr

  Bilderserie Von BASF bis ThyssenKrupp Das deutsche Chefwechseljahr
 



06:29:16 Aktuelle Börsewerte
Name aktuell   
Microsoft 23,223 EUR   +0,72% 
Apple 447,135 EUR   -1,06% 
Google 471,554 EUR   -1,48% 
Intel 20,481 EUR   +0,19% 
Advanced Micro Devices 6,22 USD   +3,32% 
  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

IT+TELEKOMMUNIKATION

mehr IT+Telekommunikation

MEDIEN+INTERNET

mehr Medien+Internet

COMPUTER+TECHNIK

mehr Computer+Technik

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote