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Merken   Drucken   20.02.2007, 11:56 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Nicht ohne meinen Disclaimer

Mit wortreichen Klauseln am Ende ihrer E-Mails wollen sich Unternehmen gegen Haftungsfälle und Risiken absichern. Völlig umsonst, denn rechtlich bringt das gar nichts. von Sebastian Neumann
Manchmal ist es eine Einladung zum Mittagessen. Ein anderes Mal poppt die Nachricht auf, dass sich das Meeting verschiebt. Harmlose Mitteilungen per E-Mail, zunächst. Bis der Blick des Lesers auf das Ende der elektronischen Mitteilung fällt: "Diese Information ist vertraulich. Falls Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender, und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren und Weiterleiten ist verboten."
Egal, welcher Inhalt - in vielen Unternehmen wird weltweit keine Mail mehr ohne diesen sogenannten Disclaimer verschickt. Und meistens fällt er noch detailfreudiger und skurriler aus ("Der folgende Hinweis betrifft nur E-Mails, die sich mit Fragen des US- Bundessteuerrechts befassen") oder völlig sinnfrei ("Die Inhalte dieser Nachricht dürfen nur für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden").
"Juristisch keine bindende Wirkung für den Empfänger"
Ein bunter Strauß an Formulierungen, die alle das Ziel haben, die Haftung des Verwenders für eventuell fehlgeleitete Mails auszuschließen. "Dahinter steht der Wunsch der Unternehmen, sich insbesondere gegen Ansprüche ihrer Geschäftspartner abzusichern", sagt der Unternehmensjurist Oliver Causse, der sich mit dem Thema auf seiner Internetseite Angstklauseln.de auseinandersetzt. Denn man muss nicht Jura studiert haben, um zu wissen: Wer schlampt, haftet. Wer also zum Beispiel vertrauliche Informationen seines Geschäftspartners Dritten zugänglich macht (wenn auch unabsichtlich), steht in der Pflicht, wenn daraus ein Schaden entsteht.
Was viele nicht wissen: Allen ausgefeilten Formulierungen zum Trotz verhelfen Disclaimer keineswegs zum Haftungsausschluss. "Juristisch gesehen haben Disclaimer keine bindende Wirkung für den Empfänger", sagt der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dominik Boecker. Denn rechtlich relevant sei grundsätzlich nur das, was zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich abgemacht ist. Im Disclaimer finden sich aber nur einseitige Regelungen. Die Aufforderung, die Mail zu löschen oder den Absender zu benachrichtigen, kann der Empfänger also getrost ignorieren.
Erstaunlich ist, dass das den Unternehmen nichts auszumachen scheint. "Der Trend hin zum Disclaimer ist ungebrochen", hat Oliver Causse festgestellt. Paradoxerweise zählen gerade Rechtsanwaltskanzleien zu den eifrigsten Verwendern der vermeintlichen Haftungsausschlüsse - trotz deren Wirkungslosigkeit. "Im angelsächsischen Raum bestehen die Empfänger einfach auf der Verwendung von Disclaimern, und auch so mancher heimische Mandant", erklärt Andreas Kaden, Leiter der IT-Abteilung in der Sozietät Taylor Wessing. Dabei ist die Verwendung genauso sinnlos wie in Deutschland: Auch im angloamerikanischen Raum sind die E-Mail-Schwänze rechtlich unverbindlich.
Erhoffte Abschreckung
Dass sie dort wie hier trotzdem Verwendung finden, liegt unter anderem an der Abschreckungswirkung, die sich Unternehmen vom Disclaimer erhoffen. "Es ist sicherlich so, dass man den unberechtigten Empfänger durch den Gebrauch von seriös wirkenden Disclaimern einzuschüchtern versucht", erläutert Oliver Causse die Motivation zum Gebrauch von Disclaimern. "Auf der anderen Seite mag auch einfach der Wunsch stehen, eine gewisse Sensibilität mit dem Umgang der Daten beim Empfänger, sei es ein Mitarbeiter oder Vertragspartner, sei es ein unberechtigter Dritter, hervorzurufen."
Wegen der Nutzlosigkeit der E-Mail-Zusätze finden sich inzwischen aber auch Unternehmen, die sich gegen den Trend stellen: Sie verzichten auf den Haftungsausschluss. So auch die Hermes Logistik Gruppe, bei der die zuvor eingesetzten englischsprachigen Disclaimer seit rund einem Dreivierteljahr nicht mehr zum Einsatz kommen. "Unsere Rechtsabteilung hielt die Verwendung dieser eindeutig rechtsunverbindlichen Standard-Mailanhänge einfach nicht mehr für sinnvoll", erläutert ein Sprecher des Logistikunternehmens.
Wahrscheinlich ist der Disclaimer einfach nur eine Modeerscheinung, die aufgekommen ist wie weiße Tennissocken unter dunklen Hosen in den 80er-Jahren. "Letztlich ist es bestimmt häufig so", mutmaßt der Pressesprecher von Hermes, "dass Firmen und Sozietäten die in ihren Softwarelösungen bereits implementierten und voreingestellten Disclaimer einfach nicht deaktivieren." Aber irgendwann wollte auch niemand mehr weiße Socken tragen.

Linkische Floskeln
Webseiten Auch Betreiber von Webauftritten versuchen, sich mit speziellen Klauseln vor Haftung zu schützen. Denn: Wer Links auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten setzt, läuft Gefahr, selbst belangt zu werden. Auch hier ist heftig umstritten, ob diese sogenannten Disclaimer überhaupt etwas bringen.
  • Aus der FTD vom 20.02.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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