Mario Brunow hätte zu einem Helden, zur neuen Galionsfigur des Jugendschutzes werden können. Der Mann aus Seesen bei Goslar wollte den Machenschaften des kalifornischen Pornoanbieters Youporn augenblicklich ein Ende bereiten. Das Portal hat kein System zur Altersverifizierung. Minderjährige können ohne weitere Prüfung in den Galerien der Pornoseite stöbern. Das sei jugendgefährdend und nach deutschem Recht verboten, monierte Brunow öffentlich und zog über die Tochterfirma Kirchberg Logistik vor Gericht.
Bei seinem Feldzug nahm er den Pornoanbieter jedoch nicht direkt ins Visier. Er setzte direkt an der Quelle an: bei den Internetprovidern. 19 Zugangsanbietern in ganz Deutschland stellte er Abmahnungen zu. Telekom und Co. lasen ungläubig: Youporn halte sich nicht an den Jugendschutz. Bitte abschalten, forderte Brunow und beantragte probeweise gegen drei Provider - die Freenet-Tochter Kielnet, Tele2 und Arcor - eine einstweilige Verfügung.
Brunow, ein Held? Wohl eher ein findiger Geschäftsmann. Denn seine Bemühungen hatten einen Beigeschmack. Auch der Videoverleiher Video Buster, dessen Vorstand Brunow ist, betreibt mit dem Tochterunternehmen Kirchberg Logistik eine Website mit pornografischen Inhalten - und witterte einen Wettbewerbsverstoß. Brunow muss, anders als der US-Anbieter Youporn, sein Produkt nach deutschem Recht mit einem Altersverifikationssystem betreiben - und fürchtet jetzt um die Konkurrenzfähigkeit seines Portals.
Die Landgerichte Düsseldorf und Kiel winkten sofort ab. Frankfurt jedoch, hier wurde Arcor verhandelt, gab dem Kläger zunächst recht. Arcor musste abschalten - und durfte die Blockade für seine knapp 2,5 Millionen User erst nach einem mehrwöchigen Berufungsverfahren wieder aufheben. Die Kunden tobten.
"Es kann nicht sein, dass manche Provider sperren müssen und andere nicht", sagt ein erzürnter Arcor-Sprecher. Während der Provider seinen Nutzern für Wochen den Zugang zu Youporn sperren musste, konnten Kunden anderer Anbieter munter weitersurfen.
Bei Providern geht die Angst um
Obwohl alle Gerichte die einstweiligen Verfügungen - auf kurz oder lang - abgelehnt haben, geht bei Providern jetzt die Angst um. Sie fürchten, bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen - wie etwa der Schlammschlacht zweier Pornoanbieter - in die Schusslinie zu geraten und mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen übersät zu werden.
Eigentlich sollte die Gesetzeslage klar sein: Wer einen Zugang ins Internet anbietet, ist dann nicht für die Seiteninhalte verantwortlich, wenn er die Übermittlung der Daten nicht veranlasst, den Adressaten für die Informationen nicht ausgewählt und auch keinen Einfluss auf die übermittelten Informationen hat. Trotzdem bringen gewitzte Kläger wie die Kirchberg Logistik einzelne Richter immer wieder ins Schlingern - siehe Landgericht Frankfurt. Denn bisher gibt es weder eine höchstrichterliche Entscheidung noch eine eindeutige Passage im Telemediengesetz, die die Provider ausdrücklich absichere, sagt Reinhard Döring, Wettbewerbsrechtler bei Patzina Rechtsanwälte. "Das ist ein ganz heißes Eisen."
Das Gesetz sei sehr allgemein formuliert und nicht genug auf Internetprovider gemünzt. Vieles ist denkbar: Ein Gartenbaubetrieb findet auf der Seite der Konkurrenz einen Fehler im Impressum? Bitte abschalten! Jemand entdeckt auf dem populären Videoportal Youtube einen urheberrechtlich geschützten Clip? Abschalten, marsch, marsch!
"Dümmster anzunehmender Provider (DAP)"
In jedem Fall sind es die Access-Provider, die dann die Suppe auslöffeln müssen. Technisch ist jede Sperre hochkompliziert und zeitaufwendig, heißt es bei Arcor. Beim Versuch, Youporn abzustellen, hatte der Provider nach Medienberichten versehentlich gleich mehrere Tausend anderer - harmloser - Websites blockiert. Der Informationsdienst Telepolis prägte hämisch den Begriff "dümmster anzunehmender Provider (DAP)", Arcor sei "ahnungslos im Pornokrieg". Außerdem war schon Stunden nach der Abschaltung im Netz die ersten Anleitungen zu finden, wie diese in nur wenigen Schritten zu umgehen ist.
Auch erste Trittbrettfahrereien hat es schon gegeben - wieder aus der kreativen Pornobranche: Kurz nach dem Youporn-Verfahren hatte ein anderer Anbieter beantragt, doch bitteschön Google zu sperren. Denn schließlich ließen sich auch über die Suchmaschine jede Menge Pornoseiten finden, die sich nicht an den Jugendschutz hielten.
Dieses Spielchen könnte Schule machen, glaubt Frederic Ufer. Der Justiziar beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in Köln pocht auf die anstehende Novelle des Telemediengesetzes. Dort müsse es konkretere Regeln geben. Bei Streiten im Netz gebe es immer einen unmittelbaren Störer oder Schädiger, sagt Ufer. Der Access-Provider sei allenfalls mittelbar beteiligt - und damit nicht als Störer verantwortlich.
Mario Brunow will seinen Kampf fortsetzen: "Es muss eine höchstrichterliche Entscheidung her" - selbstverständlich im Sinne des Jugendschutzes.