Screenshot www.wikipedia.de
Beim Aufruf der Domain Wikipedia.de wird derzeit nur eine Außerbetriebsnachricht des "Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V." angezeigt. In einem Kommentar teilt Wikimedia Deutschland mit, dass dem Verein durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg untersagt wurde, auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie weiterzuleiten. Wikipedia ist weiterhin unter der korrekten Adresse wikipedia.org und auch de.wikipedia.org gehört. Diese Verfügung wurde aber offenbar bis heute in den USA nicht zugestellt. Dem deutschen, eigenständigen Verein wurde jetzt untersagt, auf diese Seite weiterzuleiten, auf denen der volle Name weiterhin genannt wird.
Thorsten Feldmann, der Berliner Anwalt des Vereins, sagte FTD Online, er habe gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt. "Wir prüfen, ob hier tatsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wie die Eltern behaupten." Voraussichtlich bis Ende Januar werde das Gericht darüber entscheiden. "Solange aber das gerichtliche Verbot besteht, werden wir uns daran halten."
Selbstmord oder Mord?
"Tron", mit bürgerlichem Namen Boris F., galt in den 90er Jahren in der Hackerszene als Star. Er knackte unter anderem als erster die Verschlüsselung von Pay-TV- und Telefonkarten und entwickelte eine neue Technologie zur Verschlüsselung von Sprachtelefonie. Am 17. Oktober 1998 verschwand er. Fünf Tage später wurde er erhängt in einem Berliner Park gefunden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte und kam 2001 zu dem Ergebnis, dass es Selbstmord war. Einige Freunde und Verwandete bezweifeln das jedoch bis heute und vermuten, dass hinter dem Tod Kriminelle oder andere steckten, die Tron mit seinen Hacker-Aktivitäten gestört habe.
Rechtliche Grauzone
Der Rechtsstreit wirft nebenbei die Frage auf, wer juristisch für Einträge und Beiträge in Internet-Foren und -Enzyklopädien verantwortlich ist. Der Anwalt Feldmann sagte FTD Online, Wikimedia sei - vergleichbar mit der Handelsplattform Ebay - lediglich eine "Plattform des Wissens" für Beiträge, die von den Nutzern selber erstellt würden. Vom Gesetzgeber sei aber bislang nicht eindeutig geklärt, ob der Träger-Verein dennoch in vollem Umfang für die Inhalte hafte. Vom Hauptverfahren erhoffe man sich auch dazu eine Klärung.