Die seit Monaten tobende Auseinandersetzung ist ein neuer Höhepunkt in der Debatte in den USA um die Verwendung anonymer Informanten durch die Medien. Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte am Montag eine Berufungsklage des "Time"-Reporters Matthew Cooper und seiner Kollegin Judith Miller von der "New York Times" abgelehnt. Ihnen droht deshalb nun Beugehaft, bis sie ihre Quellen für einen Artikel über die CIA-Agentin offen legen.
Der ebenfalls verklagte "Time"-Verlag verurteilte die Gerichtsentscheidung am Donnerstag scharf: "Der Oberste Gerichtshof hat die Pressefreiheit in einer Weise eingeschränkt, die dem für eine demokratische Gesellschaft zentralen Informationsfluss schaden könnte." Trotz der Bedenken werde man jedoch den Ermittlern die Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Auch die "New York Times" kündigte eine Erklärung an.
Ehemann vermutet Machenschaft der Regierung
Die beiden Reporter weigern sich, ihre Informanten zu nennen. Sie hatten 2003 die Identität der Geheimagentin Valerie Plame enthüllt. Tags zuvor hatte deren Mann, der frühere Botschafter Joe Wilson, die Begründung von Präsident George W. Bush für den Irak-Krieg in Zweifel gezogen. Der Ehemann war Diplomat unter Bushs Vorgänger Bill Clinton.
Die Justiz will nun klären, ob die Informationen von Regierungsvertretern stammten. Der Ehemann der Agentin ist überzeugt, dass die Regierung für das Durchsickern des Namens verantwortlich ist. Die Enttarnung von Agenten ist in den USA strafbar.
Der Fall hat internationale Kritik am Umgang mit der Pressefreiheit in den USA ausgelöst. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat US-Justizminister Alberto Gonzales aufgefordert, die angedrohte Beugehaft aufzuheben.