FTD.de » IT + Medien » Medien+Internet » Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Online-Käufern

Merken   Drucken   09.12.2009, 17:07 Schriftgröße: AAA

Urteil: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Online-Käufern  

Internet-Händler sind verpflichtet, ihre Kunden klipp und klar über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Tun sie das nicht, können Käufer die Ware zurückgeben - und zwar ohne den mitunter fälligen "Werteersartz" zahlen zu müssen.
Klick, gekauft, auf die Post warten, auspacken - umtauschen. Ist ein Kauf doch nicht das, was er auf dem Computerbildschirm versprach, können der Videorekorder, die Kaffeemaschine oder das Paar Schuhe zurückgeschickt werden. Weil aber nicht alle Produkte in einwandfreiem Zustand wieder beim Händler landen, haben einige Anbieter einen sogenannten Wertersatz eingeführt.
Ist die Waren leicht beschädigt oder schon nachweislich benutzt, kann ein Teil der Kosten auf den Kunden abgewälzt werden. Kann? Nein, konnte. Denn der Bundesgerichtshof hat diesen Wertersatz der Online-Händler nun unter bestimmten Voraussetzungen für unwirksam erklärt. Eine Rückgabe geht also nicht zulasten des Käufers, auch nicht zum Teil.

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  • Reuters, 09.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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