FTD.de » IT + Medien » Medien+Internet » Gericht stärkt Freiheit von Ebay-Händlern

Merken   Drucken   21.04.2009, 21:37 Schriftgröße: AAA

Urteil zu Internetvertrieb: Gericht stärkt Freiheit von Ebay-Händlern  

Ein Urteil beschneidet die Kontrolle von Markenherstellern über ihre Vertriebskanäle: Das Berliner Landesgericht hat dem Hersteller der Scout-Schultornister Sternjakob untersagt, seinen Händlern bestimmte Online-Vertriebswege zu verbieten. von Arndt Ohler und Andreas Kurz (Hamburg)
Im aktuellen Fall hatte ein Schreibwarenhändler gegen das Frankenthaler Unternehmen geklagt: Sternjakob wollte den Händler zwingen, den Vertrieb über die Auktionsplattform Ebay  aufzugeben. Gerade diese Art von Einschränkung sei ein Wettbewerbsverstoß, urteilte das Berliner Gericht am Dienstag.
Zahlreiche Markenhersteller wie Amer Sports mit den Marken Atomic oder Salomon sehen in dem Ebay-Handel eine Verletzung ihrer Markenrechte. Dahinter steht die Furcht, dass ihre Waren im Web preiswerter verkauft werden als im traditionellen Handel. Die Margen könnten damit unter Druck geraten. Für Ebay ist damit ein großes Problem aus dem Weg geräumt. Auf der Webplattform spielt der Handel mit Markenware eine wichtige Rolle. Angesichts der Konsequenzen wurde das Verfahren in der Branche genau verfolgt.
Ebay steht immer wieder im Zentrum von Gerichtsstreitigkeiten. Speziell Hersteller von Marken- oder Luxusprodukten gehören zu den Gegnern des US-Webunternehmens. In der Vergangenheit hatten unter anderem die Luxus-Juwelierkette Tiffany  und der Uhrenhersteller Rolex gegen Ebay geklagt. Beide Unternehmen hatten kritisiert, dass Ebay den Handel mit gefälschter Ware zulasse. Kommenden Mittwoch wird ein Gericht in Hamburg klären müssen, ob der Onlinehandel von Kosmetik ohne Originalverpackung eine Verletzung von Markenrecht ist.
Der Anwalt des Berliner Schreibwarenhändlers begrüßte am Dienstag das Urteil: "Das Gericht hat den Versuchen einiger Hersteller, den Internetvertrieb einzuschränken, einen weiteren Riegel vorgeschoben."
Sternjakob-Chef Dieter Liebler erwägt gegen das Urteil anzugehen. Auf die Frage, ob er in Revision gehen wolle, sagte er: "Ich denke schon." Der Richter hätte weder die Aussage des Kartellamts, noch die von Stiftung Warentest gewürdigt, dass Schulranzen beratungsintensive Produkte seien, kritisierte Liebler. "Ein Markenartikler hat das Recht, einen selektiven Vertrieb zu fordern." Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht in Berlin, das so genannte Kammergericht. Danach müsste der Bundesgerichtshof letztinstanzlich urteilen.
  • Aus der FTD vom 22.04.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen IT + Medien

Geheimer Smartphone-Prototyp entdeckt? Wir flüstern es Ihnen sofort weiter.

Beispiel   |   Datenschutz
Tweets von FTD.de Tech-News

Weitere Tweets von FTD.de

Internetmarken - News, Info und Bilder
Internetmarken - Die Internetmarken im Überblick

Welches sind die Top-Internetmarken, auf die wir nicht mehr verzichten wollen? Entdecken Sie alle wichtigen News, Hintergrundinformationen, Bilder und Infografiken zu den Top-Internetmarken von Amazon bis Twitter.mehr

  Bilderserie Von BASF bis ThyssenKrupp Das deutsche Chefwechseljahr
 



07:22:59 Aktuelle Börsewerte
Name aktuell   
Microsoft 23,223 EUR   +0,72% 
Apple 447,135 EUR   -1,06% 
Google 471,554 EUR   -1,48% 
Intel 20,481 EUR   +0,19% 
Advanced Micro Devices 6,22 USD   +3,32% 
  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

IT+TELEKOMMUNIKATION

mehr IT+Telekommunikation

MEDIEN+INTERNET

mehr Medien+Internet

COMPUTER+TECHNIK

mehr Computer+Technik

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote