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Merken   Drucken   22.12.2003, 09:06 Schriftgröße: AAA

US-Gericht erschwert Klagen der Industrie gegen Musikpiraten  

Die Musikindustrie muss in ihrem juristischen Kampf gegen den Tausch von Musikdateien über das Internet einen schweren Rückschlag hinnehmen. Das Urteil erschwert den Feldzug der RIAA gegen Internetnutzer, die über Tauschbörsen wie Kazaa Musikdateien tauschen. von Ulrike Sosalla, New York
Ein US-Berufungsgericht entschied am Freitag, dass Internetanbieter nicht verpflichtet sind, dem amerikanischen Verband der Musikbranche (Recording Industry Association of America, RIAA) auf Anfrage die Namen und Adressen ihrer Kunden zu übermitteln. Damit gab das Gericht dem Telefonkonzern Verizon Recht, der gegen die gegenteilige Entscheidung der ersten Instanz Berufung eingelegt hatte.
Im Sommer hatte der Verband Klagen gegen mehrere Hundert Tauschbörsennutzer eingereicht, nachdem er die Namen und Adressen von den Internetanbietern erhalten hatte. Diese Klagen werden nun wesentlich langwieriger und teurer, weil die Industrie nun in jedem einzelnen Fall erst eine Klage vor Gericht einreichen muss, bevor sie den Internetanbieter zur Herausgabe der Daten zwingen kann.
Der leitende Richter Douglas Ginsburg äußerte zwar Verständnis für die Nöte der Musikbranche. "Wir stehen dem Anliegen der RIAA nicht ablehnend gegenüber in Anbetracht der weit verbreiteten Verletzungen des Urheberrechts und sehen die juristische Notwendigkeit, diese Rechte zu schützen", schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Gerichts, das Gesetz umzuschreiben, um neue technische Entwicklungen wie Dateitauschbörsen zu erfassen.

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  • FTD, 22.12.2003
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