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Merken   Drucken   04.01.2012, 15:20 Schriftgröße: AAA

Verstoß gegen Richtlinien: Google bestraft sich selbst

Die amerikanische Internet-Dienstleistungsfirma hat strenge Regeln, wenn es um Werbung bei ihrer Suchmaschine geht. Ein Dienstleister verstieß bei Blog-Einträgen gegen diese Richtlinien. Nun verschwindet der Chrome-Browser für 60 Tage von den Top-Plätzen.
Nach einer missglückten Werbekampagne, die gegen Googles Richtlinien verstieß, zeigt sich der weltgrößte Suchmaschinen-Betreiber reuig. Die offizielle Homepage des Browsers Google Chrome wurde für zwei Monate im Suchindex heruntergestuft und taucht dadurch bei bestimmten Suchanfragen nicht unter den Top-Ergebnissen auf.
Ein Dienstleister hatte bezahlte Blog-Einträge mit Werbung für Chrome ins Netz gebracht. Davon enthielt mindestens ein Artikel auch einen Link zu Googles Chrome-Seite, der auf die Position im Suchindex durchschlug. Google missbilligt Werbung für Websites durch gekaufte Links und greift dann meist mit einer Herabstufung von Websites oder der Verbannung aus dem Suchindex durch.
Google-Chrome-Logo   Google-Chrome-Logo
Google-Suchergebnisse verändert
Der zuständige Google-Manager Matt Cutts erläuterte am Mittwoch, der Konzern habe lediglich Videoanzeigen schalten wollen, am Ende seien dabei aber die bezahlten Blogeinträge herausgekommen. Nach Recherchen des Fachblogs "Searchengineland" sieht es danach aus, als hätte die von Google beauftragte Werbeagentur eine weitere Firma eingeschaltet, die auf "gesponserte Blogeinträge" spezialisiert ist.
Obwohl nur in einem Fall ein Verstoß gegen die Google-Richtlinie festgestellt worden sei, werde die Webseite www.google.com/chrome für 60 Tage in dem Suchindex herabgestuft, kündigte Cutts über das Online-Netzwerk Google+ an. Wenn man jetzt etwa nach dem Begriff "Browser" sucht, taucht Chrome nicht mehr vorne auf. Der Platz an der Spitze der Suchergebnisse ist heißt begehrt, weil die erfahrungsgemäß deutlich häufiger als Ergebnisse auf den weiteren Seiten angeklickt werden.
  • dpa, 04.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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