Deutsche Verbraucherschützer legen sich mit dem weltgrößten Online-Netzwerk Facebook an. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) will den US-Konzern vor Gericht zwingen, keine E-Mail-Adressen von Nichtmitgliedern mehr abzugreifen.
Die Organisation sieht den Datenschutz und die Verbraucherrechte durch Facebook-Funktionen wie die Suche nach Freunden verletzt, teilte der VZBV am Montag in Berlin mit. Das Internet-Netzwerk sei "beratungsresistent" und habe eine Abmahnung ignoriert. Facebook wies die Vorwürfe zurück und betonte, mit Datenschützern im Gespräche zu sein.
Die Verbraucherschützer prangern vor allem den "Freundefinder" von Facebook an. Diese Funktion verleite Nutzer dazu, Facebook sämtliche E-Mail-Kontakte preiszugeben. So wird es einerseits leichter, eigene Bekannte in dem Netzwerk zu finden. Doch der Import des E-Mail-Adressbuches macht es auch möglich, diejenigen Kontakte zu Facebook einzuladen, die dort noch nicht registriert sind - und das vielleicht auch nicht wollen.
Die E-Mail-Adressen würden dann dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen, damit sie sich dort registrieren. "Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", schreibt der VZBV. Das verstoße gegen Bestimmungen aus dem Paragrafen 4 im Bundesdatenschutzgesetz und dem Paragrafen 13 im Telemediengesetz.
Auf die Aufforderung zur Nachbesserung - gestellt per Abmahnung - habe die Internetplattform nicht reagiert. "Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.