FTD.de » IT + Medien » Medien+Internet » Wenn das gesprochene Wort nicht gilt

Merken   Drucken   27.11.2003, 19:44 Schriftgröße: AAA

Wenn das gesprochene Wort nicht gilt  

"Es gilt das gesprochene Wort." So steht es gewöhnlich auf Pressemitteilungen, wenn Reden von Politikern oder Vorstandschefs vorab verteilt werden. Bei Interviews aber gilt das gesprochene Wort häufig nicht mehr. Die deutschen Tageszeitungen prangern diese Entwicklung an. von Peter Ehrlich, Berlin
Da wird vom Interviewten selbst, von Pressesprechern und PR-Beratern redigiert und umgeschrieben, entschärft und verwässert. "Die Darstellungsform Interview ist bedroht", sagt der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken.
Wir Journalisten bei der Financial Times Deutschland und vielen anderen Tageszeitungen sind zunehmend unzufrieden mit diesem Zustand. Deshalb machen ihn große Zeitungen heute zum Thema. Die Chefredakteurin der "tageszeitung" und Initiatorin der Aktion, Bascha Mika, fürchtet ebenfalls, dass eine journalistische Form "den Bach runtergeht".
In der Diskussion geht es um das Verhältnis zwischen Politik und Journalismus, das mehr als früher von Misstrauen geprägt ist. Es geht auch darum, wie Journalisten mit Interviewpartnern umgehen. "Journalisten gehen zu oft auf die Wünsche ein", sagt Konken, "ich würde zur Not auch mal was wegschmeißen."
In Fernsehen und Hörfunk ist die besondere Form der Zensur durch Nachbearbeitung nicht möglich, aber vor allem im TV laufen fast nur noch Satzschnipsel in Sekundenlänge. Die Vertiefung von Themen ist bis heute eine Spezialität der Printmedien. Für die Leser interessant sind Interviews aber nur, wenn gesprochenes Wort zitiert wird und nicht die Sprache von Pressemitteilungen.

Dieses ist ein kostenpflichtiger Inhalt der FTD. Bitte melden Sie sich an, um fortzufahren!

Abonnenten
Sie haben kostenlosen Zugang zum Weiterlesen oder Herunterladen. Bitte melden Sie ich mit Ihren Zugangsdaten über die Anmeldebox an.

Nicht-Abonnenten
Wenn Sie Interesse an einem FTD-Abo haben, informieren Sie sich über die verschiedenen Abo-Angebote unter www.ftd.de/abo-vergleich.

Alternativ können Sie für den Zugriff auf den gewünschten Inhalt ein Tagesticket erwerben. Für den Erwerb eines Tagestickets müssen Sie bei uns registriert sein (zur Registrierung). Nach Registrierung melden Sie sich einfach über die Anmeldebox an. Anschließend können Sie das Tagesticket erwerben.

Das Tagesticket bietet für 2,50 € einen 24-Stunden-Vollzugriff auf...

  • ...alle Premium-Artikel auf FTD.de
  • ...das aktuelle ePaper (Zeitung als PDF) und 1-Monats-Archiv der FTD
  • ...die Nachmittagsausgabe FTD 17 Uhr (PDF)
  • ...alle Sonderbeilagen der FTD (PDF)
  • ...alle älteren Ausgaben der FTD über einen Archiv-Zugang
  • ...alle archivierten Online-Artikel
Login

Statten Sie Ihre Mitarbeiter oder Key-Accounts mit dem Informationsangebot der FTD aus. Über Unternehmenslösungen für Abonnements oder Online-Zugänge informiert Sie gern unsere Abteilung Business Cooperations, corporate-solutions(at)ftd.de.

Bei Fragen rund ums Abo wenden Sie sich bitte an unsere Service-Zentrale unter kundenservice@ftd.de
Bei Fragen oder Problemen zu Ihrer Einzelverkaufsabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Click & Buy
  • FTD, 27.11.2003
    © 2003 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen IT + Medien

Geheimer Smartphone-Prototyp entdeckt? Wir flüstern es Ihnen sofort weiter.

Beispiel   |   Datenschutz
Tweets von FTD.de Tech-News

Weitere Tweets von FTD.de

Internetmarken - News, Info und Bilder
Internetmarken - Die Internetmarken im Überblick

Welches sind die Top-Internetmarken, auf die wir nicht mehr verzichten wollen? Entdecken Sie alle wichtigen News, Hintergrundinformationen, Bilder und Infografiken zu den Top-Internetmarken von Amazon bis Twitter.mehr

  Bilderserie Von BASF bis ThyssenKrupp Das deutsche Chefwechseljahr
 



07:43:14 Aktuelle Börsewerte
Name aktuell   
Microsoft 23,223 EUR   +0,72% 
Apple 447,135 EUR   -1,06% 
Google 471,554 EUR   -1,48% 
Intel 20,481 EUR   +0,19% 
Advanced Micro Devices 6,22 USD   +3,32% 
  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

IT+TELEKOMMUNIKATION

mehr IT+Telekommunikation

MEDIEN+INTERNET

mehr Medien+Internet

COMPUTER+TECHNIK

mehr Computer+Technik

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote