Jeder Gesprächspartner habe dabei natürlich das Recht, "jede seiner Aussagen im laufenden Interview zurückzunehmen oder als vertraulich zu deklarieren". Ist das Band aber abgeschaltet, gilt: Was "on the record" gesagt wurde, bleibt öffentlich. Im angelsächsischen Raum - und auch bei der Financial Times - werden nach diesen Regeln geführte Interviews den Gesprächspartnern nicht zum Autorisieren vorgelegt. Im deutschen Recht hat der Interviewte allerdings Urheberschutz auf sein Wort und kann deshalb auf einer Autorisierung seiner Zitate bestehen. Dies ist auch im Pressekodex des Presserates enthalten.
Das Ziel der Redaktion ist es, dem angelsächsischen Prinzip zu folgen. Es lässt sich hierzulande leider nur bei besonders aufgeklärten und kosmopolitischen Gesprächspartnern durchsetzen. Bei allen anderen legt die Financial Times Deutschland auf deren ausdrücklichen Wunsch die Zitate aus dem geführten Interview zur Kenntnisnahme vor.
In vielen Fällen - auch den beiden oben abgebildeten - werden dabei umfangreiche Änderungen vorgenommen. Soweit sich diese nur auf kosmetische Änderungen wie Syntax oder Grammatik beziehen, sind sie unproblematisch. Schwieriger wird es, wenn Gesagtes gestrichen und Ungesagtes hinzugefügt wird. Oft verzichten wir dann auf diese Gesprächspassagen ganz. Der deutsche Presserat weist allerdings darauf hin, dass "Autorisierung bedeutet, dass der Interviewte das Recht hat, seine Antworten zu bearbeiten".
Führt dies zur Sinnentstellung des Gesagten, behalten wir uns vor, Interviews nicht zu drucken - und haben dies auch schon getan. Wenn ein Gesprächspartner Informationen weitergeben will, damit aber überhaupt nicht zitiert werden möchte, führen wir ein Hintergrundgespräch. Die dabei vereinbarte Vertraulichkeit wird natürlich strikt respektiert.