Ach wäre es doch so einfach. Zwei Parteien stehen vor Gericht. Der Richter spricht ein eindeutiges Urteil, bei der die eine Partei anschließend betreten lächelt und die Niederlage schönredet, während die andere Partei frohlockend von dannen zieht. Aber so einfach ist es nicht- und im Streit zwischen Youtube und der Gema ist ohnehin nichts einfach. Der Richter hat ein Urteil gesprochen, das sowohl die Google -Tochter als auch die Verwertungsgesellschaft schmerzen dürfte und das am Ende hoffentlich beide Parteien an den Verhandlungstisch zurückführt - zum Wohle der Kreativen und der Nutzer.
Worum ging es? Die Gema wollte in der Hauptsache vor dem Hamburger Landgericht erreichen, dass Youtube als Inhaltsplattform verurteilt wird. Das heißt, dass sie als Betreiber der Plattform "Täter" der Urheberrechtsverletzungen ist. In einem solchen Fall müsste das Unternehmen die Inhalte vorab und auch rückwirkend überprüfen, was angesichts der rasant wachsenden Datenflut schier unmöglich erscheint. Pro Minute werden mehr als 60 Stunden Videomaterial auf Youtube hochgeladen.
Wenn man so will, dann ging es nur am Rande um die beklagten zwölf Titel. Sie hatten eher Symbolcharakter. Die Gema wollte dabei erreichen, dass Youtube verboten wird, weiterhin zwölf Musikwerke, an denen die Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnimmt, zugänglich zu machen. Die Vertreter von Youtube wollten hingegen klar machen, dass die Videoplattform nicht selber für die hochgeladenen Titel haften könne, weil sie den Nutzern nur eine Plattform zur Verfügung stelle und weder selbst Videos erstellt noch hochlädt.
Das Landgericht hat nun Youtube nicht als "Täter", aber als "Störer" ausgemacht. Weil die Google-Tochter bei sieben der zwölf Musiktitel auf angemahnte Urheberrechtsverletzungen nicht schnell genug reagierte und die Titel nicht blockierte, trug das Unternehmen willentlich zur Urheberrechtsverletzung bei, so der Richter. Deshalb verhängte das Gericht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld im Einzelfall von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Kurzum: Dass Youtube lediglich "Störerhaftung" hat, ist ein Sieg für das Unternehmen. Das ist die gute Seite für Youtube. Die weiteren Ausführungen des Richters dürften hingegen schlechter verdaulich sein - und hinterlassen den Eindruck, dass die vor allem die Gema mit dem Urteil glücklich sein kann.
Die Google-Tochter muss nun Schritte ergreifen, um neue Verletzungen zu vermeiden. Ein nach Auffassung des Gerichts geeignetes System ist die Content-ID-Technik, die von Google entwickelt wurde, damit Rechteinhaber die Löschung eigener Werke auf Youtube veranlassen oder gegen eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen Youtube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Künftig muss Youtube nun ds Löschen selber erledigen und kann es nicht mehr auf die Rechteinhaber abwälzen - etwas, was Youtube nie wollte. Darüber hinaus muss das Unternehmen nun einen Wortfilter bereit stellen, der Künstlernamen und Titel erkennt. So sollen zum Beispiel auch Konzertmitschnitte oder schlecht gesungene Karaokeversionen erkannt werden, wenn die Rechtverwerter bereits die Originalversion ausgemacht hatten. Auch das wollte und will Youtube nicht.
Nach dem Urteil dürfte also weder die eine noch die andere Seite triumphieren, aber vielleicht liegt hier genau die Chance. Der Streit wird seit Langem lediglich als einer zwischen alten Vertretern (Gema) und neuen Vertretern (Youtube) des Urheberrechts hochgekocht. Es gibt nur schwarz oder weiß, antiquiert oder modern, blöd und gut. Doch so einfach war und ist es nicht - und genau das spiegelt das Urteil wider. Da beide mit Schrammen aus dem Verfahren gegangen sind, sollten sie sich endlich an einen Tisch setzen und sich um das eigentliche Problem kümmern - nämlich darum, welches Preisschild Musikvideos auf Youtube bekommen.
Dabei wäre es wünschenswert, wenn Google die nötige Transparenz zeigt und den Rechteverwertern detaillierte Zahlen über die Nutzungsgewohnheiten liefert. Wenn die Gema ständig das Gefühl hat, da wird etwas verheimlicht, entsteht kein Vertrauen, also kein Umfeld, in dem man über irgendetwas verhandeln will. Wo genau beide bei ihren früheren Verhandlungen standen, ist für einen Außenstehenden nur schwer zu beurteilen. Es gibt ein so genanntes NDA (Non-Disclosure Agreement), dem zufolge beide Parteien zum Schweigen verpflichtet sind. Die Gema will sich auf ein solches NDA künftig nicht mehr einlassen, weil sie der Meinung ist, dass Google das zu Lasten der Verwertungsgesellschaft ausgenutzt hat.
Beide Parteien haben deutlich gemacht, dass sie gerne an den Verhandlungstisch zurückkehren würden. Doch ihre Positionen könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Gema will möglichst viel aus Google herausquetschen. Denn Google ist schließlich kein Wohltätigkeitsverein, sondern ein Unternehmen mit einem Gewinn von knapp 10 Mrd. Dollar. Das weckt Begehrlichkeiten. Google will wiederum möglichst wenig bezahlen, für etwas, weswegen Millionen überhaupt erst die Plattform aufsuchen. Beide Positionen sind rational, helfen aber nicht bei der Lösung des zentralen Problems.
Eine Schlichtungsstelle könnte helfen. Doch für Googles Youtube kommt das eigenen Angaben zufolge nicht infrage, weil das derzeitige Urheberrecht ein derartiges Verfahren nur zwischen Inhalteanbietern und Inhalteplattformen vorsieht. Da sich Youtube aber nicht als Inhalteplattform sieht und das Gericht es auch nicht als solches verurteilt hat, kann das langfristig für Kreative und Nutzer nur eines heißen: Viele Videos behalten das bekannte schwarze Bild mit weißer Aufschrift. Blöder kann es nicht laufen.
VIele glauben, das die Gema youtube angehlaten hat die Videos aus dem Netz zu nehmen...stimmt aber nicht youtube handelt da eigeninitiativ, die Gema hat da nichts mit zu tun...
hier auch ein sehr schönes Podcast Interview mit Peter Hempel Pressesprecher der GEMA...diese Woche soltte das Pendant interview mit Youtube kommen...
http://www.bonedo.de/artikel/einzelansicht/der-bonedode-podcast-1.html