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  FTD-Serie: Juristen

Ob Spezialisierung, Marketing oder Ausbildung - es hat sich einiges getan in Kanzleien und Hörsälen. Welcher Fachanwalt besonders gefragt ist, warum Kanzleien Mütter einstellen und wann die Selbständigkeit Sinn macht, lesen Sie hier.

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  15.03.2008, 13:00  

Augen auf beim Kanzleikauf

Der Weg zur eigenen Kanzlei kann mühsamer und kostenaufwendiger sein als erwartet. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten kaufwillige Anwälte die neuen Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer beachten. von Nicola de Paoli
Eigentlich hatte er alles genau durchgerechnet: Um seine eigene Kanzlei zu vergrößern, hatte sich der Anwalt für den Zukauf einer Sozietät in München entschieden. Doch bald schon fühlte sich der Jurist von seinem Kollegen hereingelegt. Statt Mehreinnahmen brachte die Kanzlei nur Verluste ein. Ein langjähriger Rechtsstreit begann.
Und schließlich musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob der Kanzleikauf wirksam war oder rückabgewickelt werden musste. Der Fall aus München wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten, die es beim Kanzleikauf zu umschiffen gilt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nun ihren Bericht "Zur Bewertung von Anwaltskanzleien" überarbeitet, um den Anwälten die Entscheidung zu erleichtern.
Ein Verteidiger, der sich zu diesem Schritt entschließt, muss zuvor eine ganze Reihe von Rechts- und Bewertungsfragen klären. Das Informationsbedürfnis sei groß, sagt BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann: "Wir haben jede Woche drei bis fünf Anfragen dazu."
Vom Einzelgänger in die Gemeinschaft   Vom Einzelgänger in die Gemeinschaft
Mit dem Laptop im Wohnzimmer
Dabei seien es überwiegend nicht die ganz jungen Anwälte, die sich für einen Kanzleikauf interessierten, sagt von Seltmann: "Gerade beim Berufseinstieg ist es billiger, sich mit seinem Laptop ins Wohnzimmer zu setzen."
Es seien eher Anwälte zwischen 35 Jahren und 40 Jahren, die sich mit Blick auf eine Partnerschaft in eine bestehende Kanzlei einkaufen wollten. Auch Frauen mit Teilzeitbeschäftigung, würden sich oftmals für Teilzeitarbeit ohne Chef und für die Selbstständigkeit entscheiden.
Die Bewertung spielt aber nicht nur dann eine Rolle, wenn ein Anwalt sich beispielsweise in eine bestehende Kanzlei einkaufen möchte, um etwa Partner zu werden. Eine viel größere Rolle spielt die Bewertung von Sozietäten, wenn ein Partner verstirbt oder aus Altersgründen ausscheidet oder wenn im Fall einer Scheidung der Zugewinnausgleich berechnet werden muss.
Vertragsfalle Berufsgeheimnis
Ein wesentlicher Wert der Kanzlei ist der Mandantenstamm, der bei einem Kanzleikauf übertragen werden muss. Doch hier lauern bereits die ersten Fallstricke, schreibt Rechtsanwalt Peter Heid in den Bewertungs-Tipps des Deutschen Anwaltvereins: "Es muss bezüglich jeder einzelnen Handakte die schriftliche Zustimmung des Mandanten eingeholt werden, ansonsten ist dies eine Verletzung des Berufsgeheimnisses."
Genau mit diesem Problem musste sich auch der Bundesgerichtshof in dem Fall um den missglückten Kanzleikauf beschäftigen. Denn die beiden Anwälte hatten bei ihrem Kaufvertrag auf die Einwilligung der Mandanten verzichtet. Ein solcher Vertrag verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mandanten, heißt es in der Urteilsbegründung.
Dennoch war der Kanzleikauf wirksam. Denn der ehemalige Inhaber blieb weiterhin als freier Mitarbeiter in der Kanzlei beschäftigt. Im Falle einer solchen Sozietätserweiterung erstrecke sich das Mandat im Zweifel auf alle Sozietätsmitglieder, entschieden die Richter (13.6.2001 Az. VIII ZR 176/00).

Teil 2: Kanzleikauf - wie bei einem Ehevertrag

  • FTD.de, 15.03.2008
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