Alleinerziehende haben es in Deutschland besonders schwer, einen Vollzeitjob zu finden.
Die Steuerpolitik belastet nach Angaben der Studie Haushalte besonders dann, wenn Mütter nach der Babypause wieder in den Beruf zurückkehren oder aus einer geringfügigen Beschäftigung in Tätigkeit mit höherer Stundenzahl oder besserer Entlohnung wechseln wollen. Wegen der Minijobs bestehe die Gefahr einer Geringfügigkeitsfalle. Aus dieser könnten sich Beschäftigte nur schwer befreien, weil der Sprung im Bruttoeinkommen sehr groß sein müsse, damit auch das Nettoeinkommen nennenswert zunimmt. Ähnliches gelte für Alleinerziehende, von denen in Deutschland mehr als drei Viertel entweder in Teilzeit tätig oder arbeitslos seien. Das liege vor allem daran, dass die Betreuung für Kinder bis drei Jahren nicht ausreichend genug ausgebaut ist.
Ein wesentliches Problem sieht die Studie zudem im sogenannten Ehegattensplitting. Ehepartner können in Deutschland gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Dabei hänge "die individuelle Steuerlast faktisch nicht nur vom eigenen Einkommen ab, sondern auch von den Einkommen der anderern Familienmitglieder, so dass letztlich Höhe und Struktur des Familieneinkommens für die individuelle Steuerlast ausschlaggebend sind". Der Verdienst der Frau wird somit vom Verdienst des Mannes beeeinflusst. Die Studie schlägt daher anstelle des Ehegattensplittings eine individuelle Besteuerung vor.
Darüber hinaus müssten, um besonders alleinerziehenden Mütter gute Chancen auf eine Karriere zu ermöglichen, die Minijobs so reformiert werden, dass sie neben Einstiegs- auch Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Das ginge beispielsweise über die Umwandlung der bisherigen Freigrenze von 400 Euro in einen Freibetrag gleicher Höhe. "Damit wäre zunächst die extrem hohe Grenzbelastung beim Sprung über die 400 Euro-Hürde entschärft", besagt die Studie. Der Freibetrag müsse in Paarhaushalten exklusiv dem potenziellen Zweitverdiener vorbehalten und dürfe nicht übertragbar auf den Erstverdiener sein. "Damit würden Mitnahmeeffekte in Alleinverdienerhaushalten verhindert, und es entstünde ein zielgerichteter zusätzlicher Anreiz für den Zweitverdiener, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und diese auszudehnen."