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Merken   Drucken   31.08.2011, 15:09 Schriftgröße: AAA

Gesetzgebung: Drei überfällige Regeln für Lobbyisten

Kommentar Bundestag und Bundesregierung sollten nicht auf externe Berater verzichten. Die Tätigkeit der Interessenvertreter muss aber transparenter und strikter geregelt werden. von Christian Lange und Peter Ruhenstroth-Bauer
Christian Lange ist Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.
Peter Ruhenstroth-Bauer war bis 2005 Staatssekretär im SPD-geführten Bundesfamilienministerium und ist heute Kommunikationsberater in Berlin.
Externe Beratung gehört immer häufiger zum Standard von Politik und Administration: sei es zur Vorbereitung von Gesetzen, Begleitung von Prozessabläufen oder auch Unterstützung bei strategischen Entscheidungen. Doch besteht in der Öffentlichkeit Skepsis über Interessen und Ziele der externen Berater.
Es wäre naiv zu glauben, dass es dabei nicht auch Interessen gäbe, die unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung von Politik nehmen wollen. Kritiker verweisen auf die Fälle, wo Rechtsanwaltsfirmen von der Regierung beauftragt werden, Gesetzestexte vorzuformulieren - und die gleichen Anwälte Akteure beraten, die von dem zukünftigen Gesetz betroffen sind. Wenn zudem Ministerien Externe zu komplexen Entscheidungen hinzuziehen, werden sie schnell als inhaltlich schwach gegeißelt. Dabei zeigt die Erfahrung, wie wichtig in diesen Prozessen der beratende Blick von außen sein kann - wenn es gelingt, klare Regelungen zu schaffen:
Vertrauen in die Legitimität staatlicher Entscheidungen setzt Transparenz voraus. Die verbindliche Eintragung aller Interessenvertreter in ein gesetzlich verankertes Lobbyregister wäre ein erster Schritt. Das Register würde Angaben der Interessenvertretung und deren Tätigkeitsbereiche umfassen.
Offenlegungspflichtig wären aber auch Angaben der Auftraggeber, der Mitarbeiter, Subunternehmer sowie Informationen zu den Finanzierungsquellen und den Budgets für die Interessenvertretung. Über eine Internetplattform könnten die Informationen für jeden einsehbar sein. Verbunden mit einem Sanktionsmechanismus und Geldbuße von bis zu 200.000 Euro schüfe ein solches Register nachhaltige Wirkungen.
Ein zusätzlicher Verhaltenskodex für Interessenvertreter würde das Register umfassen. Der Kodex würde die Beratungstätigkeit auf der Grundlage von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität regeln. Die freiwillige Annahme oder Nicht-Annahme dieses Kodex wäre dann ebenfalls im Lobbyregister öffentlich einsehbar.
Der Einsatz von Beratern in Bundesministerien muss genauso transparent und nachvollziehbar sein. Gerade hier wird von den Kritikern zu Recht darauf verwiesen, dass durch zunehmenden Lobbyismus neutrales staatliches Handeln in Gefahr ist. Tatsächlich ist aber im Verwaltungsalltag der Blick von außen hilfreiches Korrektiv. Deshalb muss dieser Bereich besonderen Transparenzanforderungen unterliegen.
So sind hier die Verwaltungen selbst gefordert, um eine größere Zurückhaltung sicherzustellen. Ebenso ist es notwendig, die Interessen von gemeinwohlorientierten Verbänden von denen zu unterscheiden, die der Gewinnmaximierung dienen.
Notwendig ist deshalb eine "legislative Fußspur", aus der hervorgeht, ob und wann welche Berater welchen signifikanten Beitrag bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs geleistet haben. Eine Berichtspflicht über ihren Einsatz wird zur notwendigen Transparenz beitragen und im Übrigen offenlegen, ob der vom Parlament gebilligte Personalrahmen für ein Projekt nicht über eine extensive externe Beratung umgangen wird.
Ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung, die als Berater tätig werden, sind als sogenannte "Seitenwechsler" in der Gefahr, unmittelbarer Interessenverquickung zu unterliegen. Damit wären sie nicht nur moralisch belastet.
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, ist auch hier eine Regelung notwendig, die neben maximaler Transparenz die Zeit einer Übergangsphase regelt. Der Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission ist hier als Vorbild bestens geeignet.
Der Verhaltenskodex für Regierungsmitglieder muss eine Übergangsphase nach dem Ausscheiden und eine Anzeigepflicht an die Bundesregierung vorsehen.
  • FTD.de, 31.08.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 01.09.2011 11:07:31 Uhr   Oma Wetterwachs: Traurig

    Ehrlich gesagt frage ich mich schon, was die beiden Autoren davon abhielt während der Regierungszeit ihrer Partei, die war immerhin von 1998 - 2008, solche Regeln in der Öffentlichkeit zu fordern. Aus der Opposition heraus ist sowas immer einfach, da eh nichts passiert. Desweitereren bin ich gegenteiliger Ansicht was externe Berater betrifft. Es kann einfach nicht sein das private Interessen aufgrund monetärer Mittel in Gesetze einfliessen, die dann den einzelnen nachteilig treffen. Die Sicht von aussen, ist für mich in diesem Zusammenhang, als Argument reine Augenwischerei. Ansonsten wird nur gefordert was eigentlich selbstverständlich sein sollte und das wiederum ist nur traurig. Da kann man nur noch sagen, Deutschland einig Vaterland, du liegst in den letzten Zügen dorch Sorg dich nicht und keine Angst diese Politikergeneration wird dich weiterhin betrügen.

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