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Merken   Drucken   13.12.2006, 14:00 Schriftgröße: AAA

Gleichheit macht Probleme im Stellungskampf

Mit dem Gleichbehandlungsgesetz ist Deutschland weit über die europäischen Vorgaben hinausgeschossen. Die Unternehmer fürchten eine Prozessflut und um ihren Handlungsspielraum. Die Schulungsindustrie freut sich. von Adrian Schimpf
Mühlespiel ohne schwarze Steine - ist das Allgemeine ...   Mühlespiel ohne schwarze Steine - ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Spielverderber?
Begeisterungsstürme hat es nicht entfacht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Landesweit stöhnen die Personalchefs über zusätzliche Fesseln, die ihnen auferlegt werden.
Zwar beruht das Gesetz auf einer zwingenden Richtlinie aus Brüssel, aber bei der Umsetzung ist der Bundestag weit über das Minimum hinausgegangen. So sieht es jedenfalls Jürgen Thumann, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI): "Kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, eigenständige Klagerechte für Betriebsräte und Gewerkschaften einzuführen."
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Rechte dennoch verankert. Trotz der wahlkämpferischen Lippenbekenntnisse der Union, nicht einen Millimeter über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen zu wollen.
Während die meisten Unternehmer ob der zusätzlichen Lasten stöhnen, jubeln die Betroffenen - und die Anbieter von Seminaren und Schulungen. Sie überschlagen sich seit der Einführung des Gesetzes geradezu mit Angeboten. Glaubt man deren Prophezeiungen, steht ohne Fortbildung die Existenz des Betriebes auf dem Spiel.
Handwerkliche Patzer "Bei Antidiskriminierungsklagen aufgrund von Kündigungen werden die Schadensersatzforderungen auf mindestens 30.000 Euro geschätzt." So zitiert die als "Wichtige Information für die Personalleitung" aufgerüschte Reklame eines Seminarunternehmens den Rechtsexperten eines Antidiskriminierungsverbandes. Dann doch lieber die 995 Euro Seminargebühr bezahlen, soll sich der von der Schulungsindustrie umworbene Personalleiter wohl denken.
Dabei ist das AGG bei Kündigungen nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht anwendbar -so steht es zumindest ausdrücklich in § 2 Absatz 4 AGG. Durch die Bank befürchten Arbeitsrechtler jedoch, dass diese Vorschrift vom Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig kassiert werden könnte.
Es wäre nicht der einzige handwerkliche Patzer - das Gesetz wurde so erbärmlich zusammengeschustert, dass der Bundestag bereits zwei Monate nach Inkrafttreten die ersten Nachbesserungen verabschieden musste.
Gegenüber der "Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht" gab der profilierte Stuttgarter Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer zum Besten: "Das AGG ist im Grunde Flickwerk. Ein Handwerker, der so arbeiten würde wie unser Gesetzgeber, wäre in kürzester Zeit pleite." Der Bonner Professor Gregor Thüsing pflichtet bei: "Das ist Gesetzgebung auf Ikea-Niveau."

Lesen Sie mehr über Folgen des AGG

  • FTD.de, 13.12.2006
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