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  FTD-Serie: Juristen

Ob Spezialisierung, Marketing oder Ausbildung - es hat sich einiges getan in Kanzleien und Hörsälen. Welcher Fachanwalt besonders gefragt ist, warum Kanzleien Mütter einstellen und wann die Selbständigkeit Sinn macht, lesen Sie hier.

Merken   Drucken   16.04.2006, 07:00 Schriftgröße: AAA

Juristen-Ausbildung bleibt ohne Kontur

Jura-Absolventen überschwemmen den deutschen Anwaltsmarkt. Sie dürften alles, haben aber für vieles kein ausgeprägtes Profil. Die Branche diskutiert über Spezialisierung, neue Abschlüsse und Assistenzzeit. von Martin W. Huff
Die wenigsten Studenten arbeiten nach ihrer Ausbildung als Richter   Die wenigsten Studenten arbeiten nach ihrer Ausbildung als Richter
Die Berliner Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) spricht zwar bei der Veröffentlichung der neuen Anwaltsstatistik von einem "geringeren Zuwachs" bei der Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte.
Doch sieht man genauer hin, ist das Wachstum in der Branche der Rechtsdienstleister weiter nahezu ungebremst.
Netto 5562 zusätzliche Rechtsanwälte im vergangenen Jahr bedeuten nämlich in der Praxis, dass rund 8000 Berufsanfänger ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Denn saldiert werden in der Statistik diejenigen Anwälte, die ihre Zulassung zurückgegeben oder verloren haben.
Aus knapp 60.000 Rechtsanwälten Ende 1990 sind 15 Jahre später also rund 140.000 geworden - das ist ein Wachstum, das in Deutschland kein anderer freier Beruf vorweisen kann.
Ungebremstes Wachstum bringt Probleme Doch dieses Wachstum bringt erhebliche Probleme mit sich. Der Markt der Rechtsdienstleistungen, der nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts einen Umfang von rund 15 Mrd. Euro hat, wächst nicht mehr.
Zudem gibt es immer mehr Rechtsanwälte, die ihren Lebensunterhalt nur zum Teil aus der Anwaltstätigkeit finanzieren. Schätzungen sprechen von rund 50.000 Anwälten, die kaum oder nur zum Teil praktizieren.
Diese Entwicklung hat verschiedene Ursachen. Zum einen ist das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland nahezu ohne Zugangsbeschränkungen möglich. Es ist damit ein klassischer "Auffangstudiengang" geworden.
Zum anderen war in Deutschland bisher weitgehend nur das Jurastudium mit zweitem Staatsexamen für Berufe mit juristischem Inhalt anerkannt. Andere Studiengänge, wie Fachhochschuljuristen und Betriebswirte mit juristischem Schwerpunkt, haben den Markt bisher nicht verändert.
Wer also einen Beruf mit rechtlichem Schwerpunkt ergreifen will, kommt um ein Jurastudium mit Referendarzeit nicht herum. Außerdem ist der deutsche Markt eng geworden. Der öffentliche Dienst, aber auch Wirtschaftsunternehmen und Kanzleien schaffen keine oder nur noch wenige neue Stellen. Also drängen alle - ohne konkrete anwaltliche Ausbildung - in den Anwaltsmarkt.
Kontroversen über die Ausbildung Daher wird die Diskussion um die richtige Form der Anwaltsausbildung seit Jahrzehnten - und wie unter Juristen üblich - sehr kontrovers geführt. Zwar hat sich in der Vergangenheit bei der "Anwaltsorientierung" der Juristenausbildung viel getan, aber der jetzige Stand ist nach Überzeugung vieler Juristen immer noch unzureichend.
Die unterschiedlichsten Modelle sind auf dem Markt. Die Aussagen reichen von einer reinen Anwaltsausbildung, die schon im Studium beginnt, bis hin zur Frage, ob der Jurist nicht nach dem zweiten Examen beim Anwalt assistieren muss, um dann selbstständig zu arbeiten.
Für viele Juristen noch unbemerkt hat der so genannte "Bologna-Prozess" mit der Schaffung eines europaweiten Bachelor- und Mastersystems doch erhebliche Auswirkungen auf die Juristenausbildung.
Daher ist die Frage berechtigt, ob sich die Ausbildung in ein Bachelor- und Mastersystem integrieren lässt. Dies würde bedeuten, dass es nach drei oder vier Jahren einen Studienabschluss als juristischer Bachelor gäbe und sich daran ein Masterstudiengang anschließt, der spezialisierter ist. Davon unberührt ist zunächst die Frage, mit welchen Voraussetzungen man in die klassischen juristischen Berufe einsteigen kann. Hier muss es wohl mindestens ein Masterabschluss sein, der für die Tätigkeit als Richter oder Anwalt notwendig ist. Neue Modelle für die Ausbildung Ein paar Punkte sprechen sogar dafür: Warum kann es in Deutschland kein juristisches Studium geben, das mit einem Bachelor abschließt? Würde dies nicht dazu führen, dass sich vielleicht neue Berufe mit juristischem Bezug bilden, ohne immer gleich das Staatsexamen zu verlangen? Muss jeder Jurist, der einen Masterabschluss hat, wirklich ein Staatsexamen haben, um zum Beispiel in Unternehmen arbeiten zu können? Hier kann man sich viele Modelle überlegen. Eine Prognose, wo die Entwicklung hingehen wird, ist kaum möglich. Es ist aber damit zu rechnen, dass in der nächsten Zeit neue Modelle entwickelt werden, die die Juristenausbildung mittelfristig völlig neu gestalten. Martin W. Huff ist Rechtsanwalt beim OLG Köln und leitet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Verlagsgruppe Wolters Kluwer Deutschland. Zum FTD-PodcastZu den FTD-BlogsFTD-Newsticker - die aktuelle Nachrichtenlage für Ihr Java-Handy.FTD-Desktop-Alarm - Eilmeldungen schnell auf Ihren PC.
  • FTD.de, 16.04.2006
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