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  FTD-Serie: Juristen

Ob Spezialisierung, Marketing oder Ausbildung - es hat sich einiges getan in Kanzleien und Hörsälen. Welcher Fachanwalt besonders gefragt ist, warum Kanzleien Mütter einstellen und wann die Selbständigkeit Sinn macht, lesen Sie hier.

Merken   Drucken   12.03.2008, 14:00 Schriftgröße: AAA

Kanzleien auf dem Weg zur Kapitalgesellschaft

Ein Finanzinvestor, der eine Kanzlei kauft? Bislang unvorstellbar. Doch die EU macht bei der Liberalisierung der freien Berufe auch vor den Advokaten nicht Halt. von Andreas Kurz
Griechische Optiker und saarländische Apotheker haben nur wenig gemeinsam. Die einen verkaufen Brillen, die anderen Pillen, und das ziemlich weit voneinander entfernt. Trotzdem könnten beide Berufsgruppen eines Tages den deutschen Anwaltsmarkt revolutionieren, wenn auch ungewollt.
2005 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die griechische Optikerlandschaft erschütterte. Der Tenor: Nicht nur Inhaber einer Optikerlizenz dürfen mit Brillen handeln, sondern auch fachfremde Kapitalgesellschaften. Bis dahin war es nur Optikern vorbehalten, Brillengeschäfte zu eröffnen, zu betreiben und zu schließen.
Unverhältnismäßig, befanden die Straßburger Richter und ließen sich auch nicht von der griechischen Regierung beeindrucken, die die öffentliche Gesundheit gefährdet sah. Es sei ausreichend, wenn in jedem Geschäft ein diplomierter Optiker arbeite. Dann dürfe der Laden auch einem Nicht-Optiker gehören - oder einem Konzern.
Die Organisation in Partnergesellschaft hat sich noch nicht ...   Die Organisation in Partnergesellschaft hat sich noch nicht durchgesetzt
Nun interessieren sich deutsche Juristen nur mäßig für die Trends rund um griechische Sehhilfen. Trotzdem sind die hiesigen Anwaltsvertreter alarmiert. Denn auch das anwaltliche Standesrecht kennt das "Dogma der aktiven Mitarbeit", schreibt der Berufsrechtsexperte Michael Kleine-Cosack im "Anwaltsblatt".
Will heißen: Eine Kanzlei kann nur dem gehören, der auch in ihr arbeitet. Ein klassisches Fremdbesitzverbot also, wie bei den griechischen Optikern. Und die Einschläge kommen näher: War zunächst Griechenland an der Reihe, machen sich nun saarländische Apotheker auf die Zeitenwende gefasst.
Argumente gegen Liberalisierung schwinden
Im Juli 2006 eröffnete "Doc Morris" eine Apotheke in Saarbrücken. Der Internet-Medikamentenhändler verstieß damit sehenden Auges gegen das auch bei Apothekern geltende Fremdbesitzverbot. "Doc Morris" ist eben kein Apotheker, sondern juristisch gesehen eine niederländische Kapitalgesellschaft. Die saarländische Apothekerkammer marschierte schnurstracks vor Gericht. Ende dieses Jahres will der EuGH entscheiden.
"Die Ikone der Freiberuflichkeit", so Kleine-Cosack, stehe auf dem Prüfstand. Was der EuGH über Optiker und Apotheker denkt, "beansprucht in gleichem Maße Gültigkeit bei den rechts- und steuerberatenden Berufen", schreibt er. Die Argumente gegen eine Liberalisierung hätten sich "sämtlich als irrelevant" erwiesen.
Dabei ist den Straßburger Richtern der Schutz von Klienten und Mandanten durchaus nicht egal: Natürlich sind diese gefährdet, wenn nicht mehr ein zugelassener Standesvertreter, etwa der Optiker, die Brille anpasst, sondern eine schlecht ausgebildete Aushilfe, die auf der Gehaltsliste eines Konzerns steht.

Teil 2: Große Kanzleien haben Angst vor der Heuschrecke

  • FTD.de, 12.03.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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