Objektive Kriterien fehl am Platz"Wenn viele Studenten direkt nach dem Bachelor den Master machen, sich zusätzlich Diplomabsolventen und Magister für ein Masterstudium entscheiden und dann nach und nach Absolventen, die mit dem Bachelor in den Beruf gegangen sind, an die Hochschule zurückkehren, werden die Programme bald überlaufen sein", vermutet Peter Wex, Leiter der Arbeitsstelle Bildungsrecht und Hochschulentwicklung an der Freien Universität Berlin, vor. "Dann werden die Auswahlkriterien noch wichtiger - und sie müssen rechtssicher sein."
Die Experten sind sich einig, dass fachliche Anforderungen sinnvoll sind. Wer ein Studium belegt, bei dem Vorlesungen auf Englisch gehalten werden, sollte Kenntnisse in dieser Sprache haben. "Allerdings prüfen die Hochschulen das bisher sehr unterschiedlich ab. Das sollte man zumindest innerhalb der Fachbereiche vereinheitlichen, damit die Verfahren für die Studenten transparent und vergleichbar sind", sagt Wex.
Außerdem fordert der Jurist, dass die Hochschulen nur subjektive Kriterien verlangen, also solche, auf die die Studenten Einfluss nehmen können. Das trifft etwa auf die Note im ersten Studium, auf Berufserfahrungen oder Mathekenntnisse zu. Ungeeignet sei hingegen eine Quote.