Auch beim Speichern personenbezogener Daten gehen die Vorschriften auseinander. "Die deutschen Unternehmen müssen hier einen Spagat wagen", sagt Linklaters-Anwalt Kaufmann. Richten sie eine Hotline nach US-Vorbild ein, droht diese im Streitfall von deutschen Gerichten kassiert zu werden. Orientieren sie sich an deutschen Datenschutzvorschriften, genügt die Nummer unter Umständen nicht den amerikanischen Anforderungen. Viele Unternehmen scheinen sich dennoch für die US-Vorschrift zu entscheiden. "Die Whistleblowing-Hotlines, die ich kenne, sind komplett anonym", sagt Christof Menzies, Partner bei PricewaterhouseCoopers. "Den Hinweisgeber zu ermitteln ist nicht möglich. "
Anonymität des Whistleblowers soll Ausnahme bleiben
Das steht im Widerspruch zu dem, was Europas Datenschützer fordern. Das unabhängige Beratungsgremium der EU, die Artikel-29-Datenschutzgruppe, erklärt Whistleblowing zwar für legitim - allerdings mit Einschränkungen. So soll etwa die Anonymität des Whistleblowers eine seltene Ausnahme bleiben. Diese sei dem Ziel, Bilanzbetrug und ähnliche Straftaten aufzudecken, ohnehin nicht besonders dienlich. "Wir bevorzugen, dass man den Hinweisgebern stattdessen strenge Vertraulichkeit zusichert", sagt Peter Schaar, Vorsitzender der Artikel-29-Gruppe.
Große Bedeutung messen die Datenschützer auch den Rechten des Beschuldigten bei. Er sollte so früh wie möglich über die Vorwürfe informiert werden, spätestens aber dann, wenn die Aufklärung dadurch nicht mehr gefährdet wird. Außerdem soll die Hotline auf Personen beschränkt bleiben, die geeignet sind, relevantes Fehlverhalten anzuzeigen.
USA gelten als "unsicheres Drittland"
Direkte Konsequenzen hat die Empfehlung der Artikel-29-Gruppe für deutsche Unternehmen nicht. So müssen die Konzerne ihre Whistleblowing-Hotlines von den Aufsichtsbehörden nicht genehmigen, wohl aber im Einzelfall kontrollieren lassen. Eine Erlaubnis ist erst nötig, wenn die deutsche Tochtergesellschaft eines amerikanischen Konzerns personenbezogene Daten in ihre amerikanische Zentrale transferieren will. Denn nach europäischen Datenschutzmaßstäben gelten die USA als "unsicheres Drittland".
So sehen es die Richter
BundesarbeitsgerichtEin Arbeitnehmer hatte gegen seinen Chef wegen Veruntreuung Strafanzeige erstattet und wurde daraufhin entlassen. Zu Recht, entschied das Bundesarbeitsgericht: Der Arbeitnehmer hätte vorab eine innerbetriebliche Klärung anstreben müssen (Az.: 2 AZR 235/02).
Bundesverfassungsgericht Ein Betriebsrat hatte belastendes Material gesammelt und der Staatsanwaltschaft übermittelt. Wer vor Gericht oder in Untersuchungsverfahren gegen seinen Chef aussagt, kann nicht dafür entlassen werden, entschieden die Richter (Az.: 1 BvR 2049/00).
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