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Merken   Drucken   06.06.2006, 09:23 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Zwischen Heldentum und Verrat

In den USA sind sie Pflicht: Hotlines für Mitarbeiter, um Missstände im Unternehmen aufzuzeigen. In Deutschland gibt es sie auch - doch hier sind die Datenschützer skeptisch.
Hier spricht der Schattenmann: Anonyme Hotlines sind in Deutschland ...   Hier spricht der Schattenmann: Anonyme Hotlines sind in Deutschland nicht akzeptiert - in den USA sind sie die Regel
Die Unterhaltung ist schnell beendet. Offiziell wolle sie sich über die Whistleblowing-Hotlines nicht äußern, sagt die Mitarbeiterin eines weltweit agierenden deutschen Konzerns. Ja, das Unternehmen habe eine derartige Nummer. Viel mehr könne sie aber nicht sagen: "Wir sind da nicht so aufgeschlossen." Auch der nächste Gesprächspartner hat Bedenken. Über die Nummer könne er schon reden, nur seinen Namen wolle er nicht in der Zeitung lesen.
Das Thema ist sensibel: Whistleblowing bedeutet so viel wie Alarm schlagen; Whistleblowing-Hotlines sind folglich betriebliche Telefonnummern zum Petzen. Angestellte sollen dort Missstände in ihrem Unternehmen anzeigen. Dieses Instrument, das Korruption bekämpfen soll, ist in Deutschland umstritten, zudem ist die Rechtslage unsicher.
"In den USA, wo Whistleblowing seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist sein Ruf besser", sagt Mario Kaufmann, Rechtsanwalt bei Linklaters in Köln. Spektakuläre Bilanzskandale wie bei Enron und Worldcom hatten die Bush-Regierung 2002 zum Erlass des Sarbanes-Oxley-Acts veranlasst. Das Gesetz schreibt vor, wie sich Unternehmen gegen Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter zu wappnen haben. Dazu gehört auch eine Telefon-Hotline. Einrichten müssen sie nicht nur amerikanische Unternehmen und deren Auslandstochtergesellschaften, sondern auch deutsche Konzerne, die an der US-Börse gelistet sind.
Zwickmühle für deutsche Unternehmen
Whistleblowing kann für deutsche Unternehmen in eine Zwickmühle führen. "Wenn die Hotlines nicht ordentlich ausgestaltet sind, kann es zu Verstößen gegen das deutsche Datenschutzrecht kommen", sagt Jörg Hladjk, Rechtsanwalt bei Hunton & Williams in Brüssel. So dürfen die Hinweisgeber in den USA anonym bleiben, in Deutschland fehlt hingegen eine solche Regelung. Zu groß ist die Sorge, Mitarbeiter könnten die Telefonleitungen dazu nutzen, um unliebsame Kollegen zu mobben.
Auch beim Speichern personenbezogener Daten gehen die Vorschriften auseinander. "Die deutschen Unternehmen müssen hier einen Spagat wagen", sagt Linklaters-Anwalt Kaufmann. Richten sie eine Hotline nach US-Vorbild ein, droht diese im Streitfall von deutschen Gerichten kassiert zu werden. Orientieren sie sich an deutschen Datenschutzvorschriften, genügt die Nummer unter Umständen nicht den amerikanischen Anforderungen. Viele Unternehmen scheinen sich dennoch für die US-Vorschrift zu entscheiden. "Die Whistleblowing-Hotlines, die ich kenne, sind komplett anonym", sagt Christof Menzies, Partner bei PricewaterhouseCoopers. "Den Hinweisgeber zu ermitteln ist nicht möglich. "
Anonymität des Whistleblowers soll Ausnahme bleiben
Das steht im Widerspruch zu dem, was Europas Datenschützer fordern. Das unabhängige Beratungsgremium der EU, die Artikel-29-Datenschutzgruppe, erklärt Whistleblowing zwar für legitim - allerdings mit Einschränkungen. So soll etwa die Anonymität des Whistleblowers eine seltene Ausnahme bleiben. Diese sei dem Ziel, Bilanzbetrug und ähnliche Straftaten aufzudecken, ohnehin nicht besonders dienlich. "Wir bevorzugen, dass man den Hinweisgebern stattdessen strenge Vertraulichkeit zusichert", sagt Peter Schaar, Vorsitzender der Artikel-29-Gruppe.
Große Bedeutung messen die Datenschützer auch den Rechten des Beschuldigten bei. Er sollte so früh wie möglich über die Vorwürfe informiert werden, spätestens aber dann, wenn die Aufklärung dadurch nicht mehr gefährdet wird. Außerdem soll die Hotline auf Personen beschränkt bleiben, die geeignet sind, relevantes Fehlverhalten anzuzeigen.
USA gelten als "unsicheres Drittland"
Direkte Konsequenzen hat die Empfehlung der Artikel-29-Gruppe für deutsche Unternehmen nicht. So müssen die Konzerne ihre Whistleblowing-Hotlines von den Aufsichtsbehörden nicht genehmigen, wohl aber im Einzelfall kontrollieren lassen. Eine Erlaubnis ist erst nötig, wenn die deutsche Tochtergesellschaft eines amerikanischen Konzerns personenbezogene Daten in ihre amerikanische Zentrale transferieren will. Denn nach europäischen Datenschutzmaßstäben gelten die USA als "unsicheres Drittland".

So sehen es die Richter
BundesarbeitsgerichtEin Arbeitnehmer hatte gegen seinen Chef wegen Veruntreuung Strafanzeige erstattet und wurde daraufhin entlassen. Zu Recht, entschied das Bundesarbeitsgericht: Der Arbeitnehmer hätte vorab eine innerbetriebliche Klärung anstreben müssen (Az.: 2 AZR 235/02).
Bundesverfassungsgericht Ein Betriebsrat hatte belastendes Material gesammelt und der Staatsanwaltschaft übermittelt. Wer vor Gericht oder in Untersuchungsverfahren gegen seinen Chef aussagt, kann nicht dafür entlassen werden, entschieden die Richter (Az.: 1 BvR 2049/00).
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  • Aus der FTD vom 06.06.2006
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