Der Tipp der Fachleute: Im Fall einer Verspätung sollten Arbeitnehmer immer so schnell wie möglich darüber informieren. "Wer ohne eigenes Verschulden zu spät kommt, muss dann grundsätzlich keine Konsequenzen fürchten", sagt Urs Peter Janetz, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anders sieht der Fall aus, wenn die Verspätung eigenverschuldet ist. Dann muss mit Konsequenzen bis hin zur Abmahnung gerechnet werden. Bei wiederholtem Zuspätkommen droht möglicherweise sogar die Kündigung.
Janetz verweist darauf, dass der übliche morgendliche Stau kein Fremdverschulden darstellt. Der Arbeitnehmer müsse sich in einem solchen Fall früher auf den Weg machen und mehr Zeit für die Fahrt zur Arbeit einplanen. Zu beachten sei auch: "In jedem Fall darf der Arbeitgeber aber versäumte Arbeitszeit vom Entgelt des Mitarbeiters abziehen."
Deutsche wollen lieber früher starten
Eine frühere Monster-Umfrage hatte ergeben, dass Beschäftigte in Deutschland lieber früher mit der Arbeit beginnen würden, als ihr Arbeitgeber das vorgibt. Fast jeder zweite würde daher seine Arbeitszeiten gern verlegen, frei nach dem Motto: Wer früher startet, hat auch früher Feierabend. Jeder vierte Beschäftigte sieht sich dagegen als Morgenmuffel und würde lieber später am Arbeitsplatz auftauchen. Wie viele dieser Arbeitnehmer notorische Zuspätkommer sind, ließ sich bisher nicht feststellen.
Für die nichtrepräsentative Umfrage des Online-Karriereportals Monster.de wurden 2778 Internet-User in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt.