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Merken   Drucken   19.06.2008, 07:00 Schriftgröße: AAA

101 Fragen: Haftung bei Umweltschäden  

Die wichtigsten Antworten für Gründer und Unternehmer - Frage 17: Was bedeutet das neue Umweltschadensrecht für mein Unternehmen? Für welche Schäden hafte ich nach diesem Gesetz - möglicherweise auch aus meinem Privatvermögen? von Christoph Becker
Das Umweltschadensgesetz (USchadG), am 14. November 2007 in Kraft getreten, erweitert die Haftung von Unternehmen für Umweltschäden in Gewässern und im Ökosystem, also Leben und Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Auch der Boden wird vom Gesetz umfasst, inhaltlich ändert sich an der Sanierungspflicht für Altlasten aber nichts.
Der Gesetzgeber möchte mit dem Gesetz eine Haftungslücke schließen. Bislang konnten nur Schäden an konkreten Rechtsgütern, zum Beispiel durch Verschmutzung entstandene Schäden an Autolacken, eingeklagt werden. Jetzt werden auch Schäden in Flora und Fauna entschädigungsrechtlich erfasst.
Wie weit die Haftung in der Rechtspraxis durch das neue Gesetz erweitert wird, "ist derzeit noch schwierig einzuschätzen", sagt die Rechtsanwältin Claudia Schoppen von der Anwaltsgesellschaft Luther. Sie rät Unternehmern, sich schon jetzt, bevor sich eine Rechtsprechungspraxis gebildet hat, mit dem Gesetz zu beschäftigen, denn: "Es sieht keine Haftungshöchstgrenzen vor."

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  • FTD.de, 19.06.2008
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