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Merken   Drucken   10.07.2008, 13:00 Schriftgröße: AAA

101 Fragen: Investitionsschutzabkommen  

Die wichtigsten Antworten für Gründer und Unternehmer - Frage 25: Ich habe in einem Entwicklungsland eine Anlage gebaut. Die neue Regierung verweigert die Zahlung und die Gerichte dort sind keine Hilfe. Was kann ich tun? von Christoph Becker
Eine schwierige Situation, in der es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder das Hoffen auf die Unterstützung der deutschen Regierung oder der Versuch, das Recht mit eigenen Mitteln durchzusetzen.
Effektiver ist oft letzteres, vor allem, wenn sich der Unternehmer gegenüber der ausländischen Regierung auf ein Investitionsschutzabkommen berufen kann. Denn das gewährt Anspruch auf ein Verfahren vor einem neutralen Schiedsgericht.
Ob Enteignungen in der Ölwirtschaft Boliviens oder astronomische Steuernachforderungen in zentralasiatischen Staaten: Ist ein Fall politisch und wirtschaftlich brisant, kann es sinnvoll sein, die Bundesregierung einzuschalten. Oftmals kann ein Intervenieren, zum Beispiel des Botschafters, den Gaststaat zum Einlenken bewegen.
Gelingt das aber nicht, sind die Mittel der deutschen Regierung begrenzt. Einen handfesten zwischenstaatlichen Streit wird sie wegen eines geschädigten Investors eher nicht starten. "Das wäre, als ob man mit Kanonen auf Spatzen schießt", sagt Richard Happ, Anwalt bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther in Hamburg.

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  • FTD.de, 10.07.2008
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