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Merken   Drucken   27.09.2008, 08:00 Schriftgröße: AAA

101 Fragen: Schadensersatz  

Die wichtigsten Antworten für Gründer und Manager - Frage 54: Muss sich ein Unternehmer für den Fall versichern, dass Kunden, Besucher, Lieferanten oder Mitarbeiter Schadensersatzansprüche stellen? von Friederike Krieger
Eine Absicherung gegen Schadensersatzansprüche ist für Firmen äußerst wichtig. Denn für Schäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter zu verantworten haben, gibt es keine Haftungsbeschränkung. Das heißt: Entsteht einem Kunden durch das Wirken der Firma ein Nachteil von 3 Mio. Euro, muss der Unternehmer auch 3 Mio. Euro zahlen.
"Vor allem schwere Personenschäden, die nicht tödlich sind, können Unternehmer teuer zu stehen kommen", sagt Jens Peter Pregley vom Hamburger Versicherungsmakler Hans Wagenseil. So ist denkbar, dass der Unternehmer seinem Lieferanten eine lebenslange Rente zahlen muss, weil er in der Firma von herabfallenden Materialien schwer verletzt wurde und fortan berufsunfähig ist. Deshalb sind die Standarddeckungen für Personenschäden auch doppelt so hoch wie für Sachschäden.
Nach Pregleys Erfahrung vereinbaren die meisten Firmen in ihren Betriebshaftpflichtpolicen eine Versicherungssumme von 2 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden. "Der Unternehmer kann auch eine Police über 5 Mio. Euro abschließen, wenn er das Gefühl hat, dass in seinem Betrieb viel passieren kann", sagt Pregley.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme lässt aber die Prämie ansteigen. Es gilt: Je gefährlicher die Tätigkeit des Unternehmens und je mehr Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, desto höher fallen die Preise für die Haftpflichtdeckung aus.

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  • FTD.de, 27.09.2008
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