Wie war das noch gleich?
Zeitwertkonten als LösungEbenso unbekannt: der neu geregelte Versorgungsausgleich bei Geschiedenen und die Folgen der Rente mit 67. Selbst die Befragten, die die Änderungen kennen, sind bisher überwiegend noch nicht aktiv geworden. Dabei stehen große Veränderungen im Raum.
Beispielfall Rente mit 67: Arbeitgeber, die Ruhegeld versprochen haben, müssten ihre Zusagen dringend an die verlängerte Lebensarbeitszeit anpassen, sagt Hartmut Engbroks, Vorstand der Kölner Altersvorsorgeberatung Heubeck.
Zudem sollten sie Vorsorge dafür treffen, dass Beschäftigte früher in Rente gehen können. Denn nicht jeder Arbeitnehmer, der in gebückter Haltung Maschinen wartet, wird bis 67 durchhalten. "Den Arbeitgebern droht ein Riesenproblem", warnt Harald Huhn, bAV-Experte beim Heidelberger Finanzdienstleister MLP. Mitarbeiter über 58 Jahre sind in der Regel unkündbar. Schlimmstenfalls müssen Chefs diese nach Hause schicken, aber dennoch deren Gehalt weiter zahlen.
"Um solche schwierigen Situationen zu verhindern, sind Zeitwertkonten ideal", sagt Huhn. Mit dem dort angesparten Geld kann sich der Arbeitnehmer so schon Jahre bevor der Rücken zu schmerzen beginnt in den Ruhestand verabschieden. "Für Arbeitgeber ist es in vielen Fällen sinnvoll, das zu fördern", meint Huhn zur betrieblichen Altersvorsorge.