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Merken   Drucken   18.12.2009, 06:00 Schriftgröße: AAA

Betriebliche Altersvorsorge: Extrarente vom Chef

Zunehmend gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge. Neue gesetzliche Regelungen fördern das, machen es aber auch komplizierter. von Julia Groth und Olaf Wittrock
Mit kompliziertem Fachvokabular kennt man sich aus bei Rafi. Kurzhubtaster, Schlüsselschalter und Tastenkappen tummeln sich im Katalog des Herstellers elektronischer Steuerungssysteme aus Berg bei Ravensburg. Aber Rafi-Personalchef Markus Folz kann noch Fachchinesisch-Vokabeln aus ganz anderen Bereichen draufsatteln: "Verbeitragung" etwa oder "altersvorsorgewirksame Leistungen".
Seit Jahren gräbt sich Folz schon durch Gesetze, Verordnungen und Vertragsklauseln der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das kommt den rund 1800 Rafi-Mitarbeitern zugute. Denen garantiert ein komplexes Rentenpaket ihres Arbeitgebers, dass sie sich im Ruhestand nicht nur auf das verlassen müssen, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht.
Rente vom Chef - das halten viele Unternehmer für eine gute Idee, wie eine aktuelle Studie zeigt. Darin hat der Versicherungskonzern HDI-Gerling gemeinsam mit dem enable-Schwesterblatt Impulse rund 800 Firmeninhaber und leitende Angestellte zur betrieblichen Altersvorsorge befragt. Das Ergebnis: Mehr als 80 Prozent der Arbeitgeber halten die betriebliche Altersvorsorge für genauso wichtig wie vor der Krise, rund 15 Prozent sogar für noch wichtiger.
Mitarbeiter mit Betriebsrente locken
"In der Vergangenheit wurden Betriebsrenten nicht so stark als Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung gesehen", sagt Siegfried Hischke, Leiter des Produktmanagements für Unternehmer bei HDI-Gerling. "Das hat sich offenbar komplett geändert." Um seine Mitarbeiter zu motivieren und dauerhaft an sich zu binden, hat etwa Claus Peter Nick, Chef der Kölner Juwelierkette Kraemer, vom Versicherungsmakler Providass ein Firmenrentenmodell erarbeiten lassen.
Das bietet seinen 290 Mitarbeitern eine sogenannte Direktversicherung an. Bis zu 216 Euro ihres Bruttogehalts können die Angestellten ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben einzahlen. So weit, so normal. Denn wünscht ein Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge, muss der Chef sie seit 2002 anbieten. Nick aber legt auf die ersparte Summe noch einmal die Hälfte drauf - in eine Unterstützungskasse, die das Ruhegeld erhöht. "Die Betriebsrente kommt der Firma weitaus mehr zugute", sagt Nick, als wenn er für dasselbe Geld beispielsweise eine neue Filiale eröffnete.
Doch die Impulse-Gerling-Studie zeigt auch Probleme auf. So sind viele Chefs mit den komplexen gesetzlichen Regelungen überfordert. Besonders gravierend ist die Unkenntnis über die Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge, die seit 2009 greifen. Rund die Hälfte der Befragten weiß weder, welche Konsequenzen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf die Betriebsrenten hat, noch, wie sich das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) auswirkt.
Wie war das noch gleich?   Wie war das noch gleich?
Zeitwertkonten als Lösung
Ebenso unbekannt: der neu geregelte Versorgungsausgleich bei Geschiedenen und die Folgen der Rente mit 67. Selbst die Befragten, die die Änderungen kennen, sind bisher überwiegend noch nicht aktiv geworden. Dabei stehen große Veränderungen im Raum. Beispielfall Rente mit 67: Arbeitgeber, die Ruhegeld versprochen haben, müssten ihre Zusagen dringend an die verlängerte Lebensarbeitszeit anpassen, sagt Hartmut Engbroks, Vorstand der Kölner Altersvorsorgeberatung Heubeck.
Zudem sollten sie Vorsorge dafür treffen, dass Beschäftigte früher in Rente gehen können. Denn nicht jeder Arbeitnehmer, der in gebückter Haltung Maschinen wartet, wird bis 67 durchhalten. "Den Arbeitgebern droht ein Riesenproblem", warnt Harald Huhn, bAV-Experte beim Heidelberger Finanzdienstleister MLP. Mitarbeiter über 58 Jahre sind in der Regel unkündbar. Schlimmstenfalls müssen Chefs diese nach Hause schicken, aber dennoch deren Gehalt weiter zahlen.
"Um solche schwierigen Situationen zu verhindern, sind Zeitwertkonten ideal", sagt Huhn. Mit dem dort angesparten Geld kann sich der Arbeitnehmer so schon Jahre bevor der Rücken zu schmerzen beginnt in den Ruhestand verabschieden. "Für Arbeitgeber ist es in vielen Fällen sinnvoll, das zu fördern", meint Huhn zur betrieblichen Altersvorsorge.

Teil 2: Überstunden parken

  • FTD.de, 18.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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