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Merken   Drucken   27.06.2008, 12:00 Schriftgröße: AAA

Corporate Governance: Die zwei Seiten der Europa-AG  

Die Europäische Gesellschaft, kurz SE, ist eine europaweit einheitliche Organisationsform für Unternehmen. Der Corporate Governance ist sie förderlich, der Mitbestimmung nicht. von Nicola Schuldt-Baumgart
Mit der Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt ist das so ein Sache. Während für die Bürger Europas, für Waren, Dienstleistungen und für den Kapitalverkehr die Grenzen immer durchlässiger wurden, kam die wirtschaftliche Integration auf der Unternehmensseite nie so recht voran. Ein Unternehmen, das europaweit tätig ist, musste bis vor einigen Jahren erhebliche Kosten aufwenden, um die jeweiligen nationalen Anforderungen an die Unternehmensführung umzusetzen.
Seit Ende 2004 haben Kapitalgesellschaften in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen nun die Möglichkeit, sich in eine Europäische Gesellschaft umzuwandeln und europaweit als rechtliche Einheit aufzutreten. Bislang waren Kapitalgesellschaften gezwungen, für die Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte zu gründen und sich nach den nationalen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zu richten.
Durch das neue Recht sparen Unternehmen nun Verwaltungs- und Rechtskosten, die sonst für die einzelnen Tochtergesellschaften in unterschiedlichen Staaten angefallen wären. Nach Ansicht der Europäischen Kommission profitieren Europa-AGs vor allem von den einheitlichen Vorschriften für die Rechtsstruktur, die Geschäftsführung und das Berichtssystem.

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  • FTD.de, 27.06.2008
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