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Merken   Drucken   19.01.2009, 07:00 Schriftgröße: AAA

Enable: Dann streikt mal schön  

Die Arbeitsgerichte haben die Rechte der Gewerkschaften erheblich ausgeweitet. Neuerdings sind im Arbeitskampf sogar Flashmobs erlaubt. von Katharina Schneider
Alles läuft so, wie es sich Erika Ritter vorgestellt hat: Rund 40 Menschen strömen in den Supermarkt. Sie räumen ihre Einkaufswagen voll, lassen sie im Gang stehen. An der Kasse haben sie angeblich kein Geld. Oder sie kaufen reihenweise Centartikel, zum Beispiel eine Weintraube. Das Ergebnis: Staus an der Kasse, weniger Einnahmen und haufenweise Ware, die wieder einsortiert werden muss.
Der Ort des Geschehens: ein Supermarkt am Berliner Ostbahnhof am 8. Dezember 2007. Zu dieser Zeit kämpfen die Gewerkschaft Verdi und der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) schon etwa ein Jahr um einen neuen Tarifvertrag für den Berliner Einzelhandel.Erika Ritter war seinerzeit die Verhandlungsführerin für Verdi. "Unsere Streiks haben keine Wirkung gezeigt, weil der Handel immer mehr Leiharbeiter eingesetzt hat", sagt sie heute. "Deshalb mussten wir uns etwas Neues ausdenken."
Und deshalb passiert an diesem 8. Dezember am Berliner Ostbahnhof Denkwürdiges: Es ist der Tag, an dem eine Gewerkschaft nicht mehr ganz traditionell Fahnen schwenkt, vor bestreikten Betrieben wärmendes Feuer in großen Tonnen entzündet und Mahnwachen abhält; es ist der Tag, an dem eine Gewerkschaft erstmals einen Flashmob veranstaltet, um ihre Forderungen durchzudrücken.

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