FTD.de » Management + Karriere » Management » Tüfteleien im Job - Erfinden und verdienen

Merken   Drucken   17.02.2009, 07:00 Schriftgröße: AAA

Enable: Tüfteleien im Job - Erfinden und verdienen  

In Entenhausen kann Daniel Düsentrieb noch nach Belieben forschen - streitig macht ihm seine Erfindungen dort keiner. Dabei würden sich die Wunderwürmer für effektiveres Angeln oder der Apparat, der Tieren das Denken und Sprechen beibringt, sicher gut verkaufen. von Alice Blezinger
Gerade weil eine einzige Erfindung von entscheidender Bedeutung sein kann, für den Entwickler wie für beteiligte Unternehmen, wird im wahren Leben so häufig darüber gestritten. Dann geht es darum, wem die Rechte an der Schöpfung zustehen: dem Erfinder oder seinem Geldgeber? Noch haariger wird es, wenn der Entwickler angestellt ist und ihm der Geistesblitz bei der Arbeit kommt.
Dann gilt das Arbeitnehmererfindungsrecht, das sich in vielen Einzelnormen verstreut im Arbeitsrecht, dem Recht des geistigen Eigentums und in den allgemeinen Gesetzen befindet. Ist im Arbeitsvertrag nicht geregelt, ob Chef oder Angestellter von der Schöpfung profitieren soll, muss als Erstes geklärt werden, ob es sich um eine künstlerisch-kreative oder eine technische Erfindung handelt. Daran schließen sich höchst unterschiedliche Rechtsfolgen an, die sowohl Tüftler als auch ihre Chefs kennen sollten.

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  • FTD.de, 17.02.2009
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