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Merken   Drucken   18.11.2008, 07:00 Schriftgröße: AAA

Enable: Was mit Arbeitszeitkonten bei Insolvenzen passiert  

Eine Insolvenz kann nicht nur Chef und Gläubiger in die Tiefe reißen. Auch die Mitarbeiter müssen bangen: um Lohn, Arbeitsplatz und manchmal noch um ein bisschen mehr. FTD.de zeigt, was bei Arbeitszeitkonten beachtet werden muss. von Katrin Hildebrand
Bangen müssen die Mitarbeiter etwa dann, wenn sie über Jahre hinweg Überstunden, Urlaubstage oder Gratifikationen auf einem Zeitwertkonto angehäuft haben. Fast 30 Prozent der großen deutschen Unternehmen bieten ihren Angestellten an, auf diese Weise Stunden oder Geld anzusammeln. Wer sich solch ein Polster zugelegt hat, kann eine Zeit lang - gegen Bezahlung - aussetzen oder vorzeitig in Ruhestand gehen. Wenn die Firma nicht in die Pleite schlittert. Dann verfallen die Konten, die Arbeitnehmer "standen und stehen noch schutzlos da", sagt Bernd Klemm, Anwalt in der Kanzlei Lovells.
"Bisher wurden sie im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers mit ihrer Quote bedient, bekamen zwei bis drei Prozent vom eigentlichen Anspruch." Damit soll ab 1. Januar 2009 Schluss sein. Wenn alles glattgeht, wird der Bundestag demnächst das Flexi-II-Gesetz verabschieden. Dann könnte ein Angestellter effektiver gegen den Arbeitgeber vorgehen, wenn dieser Langzeitkonten nicht ausreichend gegen eine Pleite abgesichert hat.

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  • FTD.de, 18.11.2008
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