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  FTD-Serie: Geschäftsreisen

Firmen schicken immer mehr Mitarbeiter auf Reisen. Doch wie werden Geschäftsreisen am besten organisiert, damit sie sicher sind - und kostengünstig? In dieser Serie geben Experten Tipps zur Vorbereitung und für Krisenfälle. Außerdem: Technik-Trends für Businessreisen.

Merken   Drucken   25.02.2008, 18:00 Schriftgröße: AAA

Geschäftsreisen: Neue Richtlinie gibt Rätsel auf  

Seit Jahresbeginn sind Reisen nach neuem Recht abzurechnen. Was ursprünglich als Vereinfachung gedacht war, sorgt jetzt bei den Betroffenen für Verwirrung. von Kerstin Wundermann
Seit Anfang dieses Jahres gilt ein neues Reisekostenrecht: Alle nach dem 31. Dezember 2007 unternommenen Dienstreisen sind nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen. Anlass für die Neufassung waren verschiedene Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Reisekostenrecht. Nun hat die Finanzverwaltung diese in den Lohnsteuerrichtlinien 2008 zusammengeführt. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie die Verpflegungsmehraufwendungen.
Markus Deutsch, Referent für Steuerrecht beim Deutschen Steuerberaterverband in Berlin, begrüßt insbesondere die Begriffsklärung: "Ab 2008 gelten keine Unterschiede mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Es gibt nur noch den einheitlichen Begriff der sogenannten beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit." Danach befindet sich jeder Arbeitnehmer, der vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte unterwegs ist, steuerrechtlich auf einer Dienstreise.
So kann er die entstehenden Aufwendungen entweder als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen oder sie sich von seinem Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Dabei spielt es ab 2008 auch keine Rolle mehr, ob der Mitarbeiter weniger als 30 Kilometer bis zum Ziel seiner Reise zurücklegt. Fährt ein Angestellter also mit seinem Auto von Zuhause oder vom Betrieb aus zum Kunden in die nur 15 Kilometer entfernte Nachbarstadt, kann ihm sein Arbeitgeber nun die Fahrtkosten mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer erstatten.

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  • FTD.de, 25.02.2008
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