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Merken   Drucken   21.10.2011, 12:44 Schriftgröße: AAA

Insolvenzen: Sanieren statt Liquidieren

Noch immer bedeutet eine Insolvenz für die meisten Unternehmen das Todesurteil. Ein neues Gesetz soll helfen, überlebensfähige Firmen zu retten. von Katharina Schneider
Jürgen Henrich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man kurz vor dem Aus steht. Seit 36 Jahren führt er ein Umzugsunternehmen. Zweimal stand die Firma kurz vor der Pleite, das letzte Mal im Jahr 2003. Zweimal lernte Henrich: Ein Pleitier gilt in Deutschland als Versager und Vernichter von Arbeitsplätzen. "Eine Insolvenz ist ein unglaublicher Makel. Man kann nicht mal mehr eine Kreditkarte beantragen." Darum will er seinen richtigen Namen nicht gedruckt sehen - obwohl er sein Unternehmen erfolgreich sanierte.
Insolvent gewesen? - In den USA kein Problem, hierzulande schon   Insolvent gewesen? - In den USA kein Problem, hierzulande schon
"In Ländern wie England und Frankreich gibt es eine Kultur der zweiten Chance", sagt Christoph Paulus, Rechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität zu Berlin, "hierzulande wird eine Insolvenz häufig mit Versagen gleichgesetzt."
Insolvenzantrag kommt oft viel zu spät
Das hat schwerwiegende Folgen. "Die Stigmatisierung führt oft dazu, dass Unternehmen erst sehr spät einen Insolvenzantrag einreichen", sagt Peter Kranzusch vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM). Eine IfM-Untersuchung von mehr als 200 Insolvenzverfahren ergab: 40 Prozent der Unternehmer stellten den Insolvenzantrag erst, nachdem sie den Betrieb bereits eingestellt haben. Weitere 40 Prozent müssen noch vor oder direkt am Tag der Insolvenzeröffnung schließen.
Das soll sich ändern - durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz: ESUG. Stimmt der Bundestag im Oktober dem Entwurf zu, soll das Gesetz im Januar 2012 in Kraft treten. Dann werde in Deutschland weniger liquidiert und mehr saniert, hofft Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie preist ihren Entwurf als "Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur".
Da bleibt nichts übrig - Ausgang von Insolvenzverfahren bei ...   Da bleibt nichts übrig - Ausgang von Insolvenzverfahren bei mittelständischen Unternehmen
Ähnliche Hoffnungen hatten Politiker und Unternehmen schon einmal, als 1999 das Insolvenzplanverfahren eingeführt wurde. Danach können Unternehmen zusammen mit dem Antrag einen selbst erarbeiteten Plan beim Gericht einreichen. Der legt fest, wie die Firma saniert, übertragen oder liquidiert werden soll, wie Erlöse verteilt werden, ob es Entlassungen gibt und ob Stundungen oder ein Forderungsverzicht mit den Gläubigern vereinbart werden.
Beispielfall Schimmel
Ein Beispiel dafür ist der Pianobauer Schimmel. 2009 brachen dessen Auslandsumsätze drastisch ein. "Noch vor dem Insolvenzantrag haben wir mit unseren Gläubigern die Eckpunkte des Insolvenzplans verhandelt", sagt Geschäftsführer Hannes Schimmel-Vogel.
Aber Schimmel ist eine Ausnahme. Gerade mal zwei Prozent aller Verfahren verlaufen nach einem Insolvenzplan. "Vielen Juristen, die als Insolvenzverwalter bestellt werden, fehlen einfach die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse für ein Sanierungsverfahren", sagt Hans Haarmeyer, Professor für Insolvenzrecht am Rhein-Ahr-Campus in Remagen und langjähriger Richter in Insolvenzverfahren, "sie geben vorschnell die Einschätzung ab, dass ein Planverfahren nicht möglich ist." Das ist nicht nur für die betroffenen Unternehmer ein Nachteil, sondern auch für die Gläubiger. "In zwei Drittel aller Verfahren gehen die Gläubiger leer aus, in den restlichen Fällen liegt die Quote bei kaum mehr als fünf Prozent", sagt Haarmeyer. Bei einem Insolvenzplan würden im Schnitt 15 bis 20 Prozent der Forderungen bedient.

Teil 2: Was sich durch ein neues Gesetz ändern wird

  • FTD.de, 21.10.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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