Da bleibt nichts übrig - Ausgang von Insolvenzverfahren bei mittelständischen Unternehmen
Ähnliche Hoffnungen hatten Politiker und Unternehmen schon einmal, als 1999 das Insolvenzplanverfahren eingeführt wurde. Danach können Unternehmen zusammen mit dem Antrag einen selbst erarbeiteten Plan beim Gericht einreichen. Der legt fest, wie die Firma saniert, übertragen oder liquidiert werden soll, wie Erlöse verteilt werden, ob es Entlassungen gibt und ob Stundungen oder ein Forderungsverzicht mit den Gläubigern vereinbart werden.
Beispielfall Schimmel
Ein Beispiel dafür ist der Pianobauer Schimmel. 2009 brachen dessen Auslandsumsätze drastisch ein. "Noch vor dem Insolvenzantrag haben wir mit unseren Gläubigern die Eckpunkte des Insolvenzplans verhandelt", sagt Geschäftsführer Hannes Schimmel-Vogel.
Aber Schimmel ist eine Ausnahme. Gerade mal zwei Prozent aller Verfahren verlaufen nach einem Insolvenzplan. "Vielen Juristen, die als Insolvenzverwalter bestellt werden, fehlen einfach die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse für ein Sanierungsverfahren", sagt Hans Haarmeyer, Professor für Insolvenzrecht am Rhein-Ahr-Campus in Remagen und langjähriger Richter in Insolvenzverfahren, "sie geben vorschnell die Einschätzung ab, dass ein Planverfahren nicht möglich ist." Das ist nicht nur für die betroffenen Unternehmer ein Nachteil, sondern auch für die Gläubiger. "In zwei Drittel aller Verfahren gehen die Gläubiger leer aus, in den restlichen Fällen liegt die Quote bei kaum mehr als fünf Prozent", sagt Haarmeyer. Bei einem Insolvenzplan würden im Schnitt 15 bis 20 Prozent der Forderungen bedient.