Und es hat eine äußerst unappetitliche Vergangenheit. Otto Palandt war überzeugter Nationalsozialist. Zu seinem 56. Geburtstag, am 1. Mai 1933, bescherte er sich selbst sein schönstes Geschenk: den Eintritt in die NSDAP. Protegiert von den braunen Machthabern, machte er schnell Karriere. Schon 1934 beförderten sie ihn zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes.
Vier Jahre später fällte dann der Beck-Verlag eine clevere Marketing-Entscheidung: Er wählte den obersten Reichsprüfer zum Namenspatron eines BGB-Kommentars. Alle Examenskandidaten würden dieses Werk kaufen; sie hatten gar keine Alternative. Das Kalkül ging auf. Die Startauflage von 5000 Exemplaren, die Anfang 1939 auf den Markt kam, war schon nach wenigen Tagen ausverkauft.
Otto Palandt, ohne Dissertation zum Doktor der Rechte berufen, kam zu diesem Kommentar wie die Jungfrau zum Kind. Nicht eine einzige Vorschrift hat er kommentiert, nur die Einleitungen schrieb er bis zu seinem Tod im Jahr 1951 selbst. Die eigentliche, vier Jahre dauernde Arbeit an der Erstauflage hatte ein Autorenteam unter der Leitung von Gustav Wilke geleistet. Wilke war Ministerialrat im Reichsjustizministerium. Die Druckfahnen lagen schon fast vollständig vor, als er im Mai 1938 bei einem Autounfall ums Leben kam. Ein neuer zugkräftiger Name musste her, und so kam Palandt zu der unverdienten und zweifelhaften Ehre.
Zweifelhaft, weil der Kommentar ausdrücklich dazu gedacht war, die nationalsozialistische Ideologie bei der Rechtsauslegung zu verbreiten. Was im Interesse Palandts lag. Der sagte seinen Prüflingen 1935 zu den erforderlichen Kenntnissen für das Erste Staatsexamen Folgendes: "Dazu gehört vor allem die ernsthafte Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen Grundlagen, mit den Gedanken der Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum. Auch in der mündlichen Prüfung haben die völkischen Grundlagen des neuen Staates den gebührenden Platz neben dem juristischen Wissen zu erhalten."
Ein Mitläufer war Palandt also nicht. Trotzdem brachte er die Entnazifizierung ohne Beanstandung hinter sich. So fand auch der Beck-Verlag nichts dabei, den Nazi-Kommentar nach dem Ende des "1000-jährigen Reiches" beflissen von braunen Passagen zu säubern und 1949 in der ersten Neuauflage weiterhin unter dem Titel "Palandt" zu verkaufen.
Das sprachliche Konzept - Verkürzung, Konzentration auf das Wesentliche - behielt man bei. Deshalb konnte der jährlich in neuer Auflage erscheinende "Palandt" auch an seinen früheren Erfolg anknüpfen. Kaum ein Werk quetscht so viele relevante Informationen zwischen zwei Buchdeckel. In typischer Diktion heißt es etwa zur Schriftform bei Mietverträgen: "Ergreift grdsätzl jede Änd u jede Verlängerg des MietVertr; wenn der Vertr (unter Einschl der Änd) noch länger als ein J laufen soll (hM), ...."
Auch dies geht nicht auf Otto Palandt zurück. Die Idee zu knackigen Kommentaren in knapper Sprache hatte schon in den 20er Jahren - ausgerechnet - ein jüdischer Verleger namens Otto Liebmann. Dessen Kurzkommentarreihe zu anderen Gesetzen erwarb der Beck-Verlag 1933 und übertrug sie auf den "Palandt".
Palandt: Bürgerliches GesetzbuchBeck Juristischer Verlag, 64. Aufl. 2005, zirka 3000 Seiten, 100 Euro