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Merken   Drucken   14.05.2005, 17:41 Schriftgröße: AAA

Juristen: Lernen für den Wissensvorsprung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will künftig die Fortbildung ihrer Mitglieder kontrollieren. "Durch eine effektive Fortbildungskontrolle können wir zeigen, dass die Anwaltschaft den besseren Rechtsrat erteilt", sagt BRAK-Präsident Bernhard Dombek. von Anke Stachow
Denn der Berufsstand wird immer stärker mit anderen Anbietern konkurrieren müssen. Das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz und die Liberalisierungsbestrebungen in Europa werden den bislang abgeschotteten Rechtsberatungsmarkt zumindest in Randbereichen öffnen.
Zwar gibt es auch heute eine Pflicht zur Fortbildung, die geltende Vorschrift lässt dem Berufsstand dabei jedoch große Freiheiten. Kontrollen oder gar Sanktionen gibt es nicht. "Die Fortbildungspflicht für Allgemeinanwälte ist ein zahnloser Tiger", sagt Dombek. Nur für die Fachanwälte gelten derzeit härtere Auflagen: Sie müssen nachweisen, dass sie sich zehn Stunden im Jahr auf ihrem Fachgebiet fortbilden. Unterlassen sie dies, kann ihnen dieser Titel sogar entzogen werden.
Nach den Vorstellungen der Kammer sollen künftig auch Allgemeinanwälte solche Nachweise erbringen. In welchem Umfang das geschehen soll - darüber wird derzeit noch diskutiert. Vor allem aber gehen die Meinungen darüber auseinander, ob man eine Vernachlässigung dieser Aufgabe auch sanktionieren soll.
Andere sind weiter
Andere europäische Nachbarländer sind hier weiter. "In den letzten zehn Jahren wurde in England, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Irland, Schottland, Finnland und Litauen eine kontrollierte Pflichtfortbildung bei den Anwälten eingeführt", sagt Dombek. Auch Spanien, Dänemark, Tschechien, die Slowakei und Luxemburg prüften derzeit gesetzgeberische Maßnahmen.
In Deutschland tut sich die Anwaltschaft hingegen schwer damit. Das mag auch an der Zurückhaltung des Bundesjustizministeriums liegen. Denn bislang besitzt die Anwaltschaft gar nicht die Kompetenz, Vorschriften zur Fortbildungspflicht und Kontrolle zu beschließen. Die Satzungsversammlung, quasi das "Parlament der Anwälte", müsste erst dazu ermächtigt werden. Vertreter aus dem Bundesjustizministerium sind jedoch der Auffassung, dass der Gesetzgeber die Vorgaben für eine Pflichtfortbildung aufstellen müsse. Diese Entscheidung könne nicht auf die Satzungsversammlung delegiert werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht derzeit sogar keinerlei Notwendigkeit für eine Zwangsfortbildung.
Die Kammer lässt sich von ihrem Vorhaben jedoch nicht abbringen. Auf ihrer Hauptversammlung Ende des Monats in Bremen steht das Fortbildungsthema wieder auf der Tagesordnung.
  • FTD.de, 14.05.2005
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