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Merken   Drucken   11.12.2008, 08:45 Schriftgröße: AAA

Liechtenstein-Affäre: Zumwinkel und die Pannen der Justiz

Die NRW-Justizministerin kann den Verdacht nicht entkräften, dass im Verfahren gegen Ex-Post-Chef Zumwinkel bewusst geschludert wurde. Eine Reportage aus dem NRW-Justizdschungel. von Kirsten Bialdiga
Nicht alle Fragen kann Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter beantworten. Ob denn die Staatsanwälte wussten, dass im Fall Klaus Zumwinkel einige der Steuerstraftaten zu verjähren drohten, fragt der Oppositionsführer. Hilfesuchend blickt die nordrhein-westfälische Justizministerin (CDU) zu ihren Mitarbeitern. "Verjährungsfristen zu kennen, gehört zum Einmaleins eines jeden Staatsanwalts", versucht ihr einer beizuspringen - und erntet lautes Gelächter. Genau auf solch eine Antwort hat die Opposition gewartet. Stützt sie doch die Vermutung, dass der Ex-Post-Chef von einer peinlichen Justizpanne profitiert.
An diesem grauen Dezembertag soll die Justizministerin im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags darüber Auskunft geben, was schief gelaufen ist im Fall Zumwinkel. Weil ein Teil der Steuerdelikte nach Auffassung des Bochumer Landgerichts verjährt ist, ließen die Richter nicht alle Vorwürfe zur Verhandlung zu. Wäre der Durchsuchungsbeschluss einen Tag früher ausgestellt worden, wäre es wohl nicht zur Verjährung gekommen.
Klaus Zumwinkel   Klaus Zumwinkel
Pikant: Die hinterzogenen Steuern summieren sich dadurch nur noch auf 966.000 Euro und liegen nun knapp unter der Millionengrenze. Erst ab dieser Summe hält der Bundesgerichtshof (BGH) künftig im Normalfall eine Haftstrafe ohne Bewährung für angemessen.
Müller-Piepenkötter müht sich, die Sache herunterzuspielen: "Die Strafzumessung ist keine mathematische Aufgabe, sondern ein komplexer Vorgang." Die Höhe des Schadens sei dabei nur ein Umstand, wenn auch ein gewichtiger.
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter   NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter
Zudem könnten die Richter auch verjährte Straftaten berücksichtigen, wenn es am Ende darum gehe, das Strafmaß für Zumwinkel festzusetzen. Auch dafür, dass es 14 Tage dauerte, bis der beantragte Durchsuchungsbeschluss endlich erlassen wurde, hat sie Verständnis: "Eine sorgfältige Prüfung verlangt eben ihre Zeit", sagt sie.
Der SPD-Abgeordnete Thomas Stotko läuft leicht rot an: "Jede Behörde gibt sich Mühe, die Dreimonatsfrist einzuhalten, wenn ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren hat - und gerade im Fall Zumwinkel soll das anders sein?!"
  • Aus der FTD vom 11.12.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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