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Merken   Drucken   30.09.2006, 11:19 Schriftgröße: AAA

Managerhaftung: Sichere Balance

Die Managerhaftung hat Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit und bei Kunden. Dabei braucht die Wirtschaft die D&O-Deckungen heute mehr denn je, um zu funktionieren.
Freude bei einem mittelständischen Maschinenbauer aus der Nähe von Stuttgart, der anonym bleiben möchte. Grund für die Freude war ein großer Exportauftrag für Werkzeugmaschinen nach Osteuropa. Ein Jahr später die Ernüchterung: Der Auftrag wird zum Fiasko, mehr als 2 Mio. Euro Verlust tun weh. Der Firmenchef untersucht den Vorfall persönlich. Die Ursache für den Fehlschlag ist rasch klar: Bei der Kalkulation hatte ein Geschäftsführer einen handwerklichen Fehler gemacht und sich schlicht verrechnet. Jetzt verlangt das Unternehmen Schadensersatz vom Manager - und damit von dessen Versicherung, bei der die Firma ihre Geschäftsführer mit einer Managerhaftpflichtpolice versichert hatte.
Ganz in der Nähe, in Stuttgart selbst, prozessiert DaimlerChrysler um 175 Mio. Euro, die er von seinen Versicherern will. Der damalige Konzernchef Jürgen Schrempp hatte in einem Interview von der Übernahme Chryslers durch Daimler gesprochen und nicht mehr wie während des Deals von einer Fusion unter Gleichen. Chrysler-Aktionäre fühlten sich übervorteilt und klagten, mit einer Gruppe einigte sich DaimlerChrysler 2003 auf die Zahlung von 300 Mio. $.
Beide Firmen nehmen ihre Managerhaftpflicht oder Directors' & Officers' Liability Insurance, kurz D&O, in Anspruch. Damit versichern Unternehmen Aufsichtsratsmitglieder, Vorstände oder Geschäftsführer gegen Ansprüche, die von außen oder vom eigenen Unternehmen erhoben werden. Die Prämie zahlt die Firma, versicherte Personen sind aber die Manager.
Was ist versichert?
Über die Frage, was versichert ist, gibt es oft unterschiedliche Auffassungen zwischen Kunden und Versicherern. "Wir kriegen gelegentlich Schadensmeldungen, wenn irgendwo ein teurer Regenmantel abhanden gekommen ist", berichtet Diederik Sutorius, Chef des Kölner Spezialversicherers VOV. Oft stellen Unternehmen ganz einfach Ansprüche, weil sie wirtschaftlich ins Schlingern geraten sind. "D&O ist aber eine Haftpflichtversicherung", sagt Jörg Bechert, D&O-Spezialist bei Deutschlands größtem Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener. "Sie dient der Absicherung des Vermögens der versicherten Personen."
Bechert warnt vor dem Irrglauben, dass es sich um eine Art Notnagel handelt. "Es gibt die Erwartung, dass jeder wirtschaftliche Nachteil für ein Unternehmen zu einem Schaden führt", sagt Fachanwalt Oliver Sieg von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in Düsseldorf. Bei dem Maschinenbauer, der 2 Mio. Euro in Osteuropa versenkt habe, müsse geprüft werden, ob es sich um eine unternehmerische Entscheidung gehandelt habe. Gelegentlich bieten Firmen auch zu günstigen Preisen an, um in einen Markt hereinzukommen. "Wenn eine Entscheidung im Rahmen des unternehmerischen Ermessens getroffen wurde, zahlt der Versicherer nicht. Es muss eine Pflichtverletzung vorliegen", erläutert Sieg.
Es gehe auch um Schutz für das Unternehmen, argumentiert Anwalt Theo Langheid von Bach Langheid & Dallmayr. "Das hat der Bundesgerichtshof bei der Frage nach dem Zweck der Haftpflichtversicherung immer betont. Der, der haftet, soll nicht in den Ruin getrieben werden. Da kann schnell das gesamte Privatvermögen plus Pensionsansprüchen weg sein. Und der Geschädigte soll einen solventen Schuldner finden und ebenfalls nicht in den Ruin fallen, weil sein Schuldner insolvent wird."
Geheime Kaffeerunden
Es gibt kaum eine Versicherungsart, die so umstritten und gleichzeitig missverstanden ist. Die Nachricht, D&O-Versicherer würden dem VW-Konzern mit 4,5 Mio. Euro einen Teil des vom früheren Vorstand Peter Hartz angerichteten Schadens ersetzen, führte beim ARD-Fernsehmagazin "Panorama" am 10. August 2006 zu einem empörten Beitrag. Moderatorin Anja Reschke: "Wie klingt das? Sie nehmen Geld aus der Firmenkasse, machen damit nette Lustreisen und vergnügen sich mit Prostituierten. Und wenn Ihr Chef Sie erwischt, sagt er: Macht nichts, das Geld, das ihr verbraten habt, holen wir uns von der Versicherung wieder."
Der Betriebswirtschaftsprofessor Manuel René Theisen von der Universität München geißelt vor laufender Kamera die D&O-Deckung als Methode, die Aktionäre zu betrügen. "Hier finden geheime Kaffeerunden statt, wo man sich schnell zwischen Versicherten, dem Schädiger und der Gesellschaft irgendwie einigt, um einen Prozess zu vermeiden, um die Öffentlichkeit zu vermeiden und - um es deutlich zu sagen - den Aktionär hinters Licht zu führen." Wer mit Leistungsprämien am Erfolg beteiligt werden wolle, solle auch für Schäden geradestehen. Die Prämien für die D&O-Deckung zahlten schließlich die Unternehmen, also die Aktionäre.
Nach Angaben aus Versicherungskreisen hat der Versicherer - es soll sich um AIG handeln, das Unternehmen bestätigt das nicht - Versicherungsschutz gewährt, weil Hartz nach eigenen Angaben und denen von VW ein fahrlässiges Organisationsversagen anzukreiden ist: Er sorgte nicht dafür, dass die Spesenabrechnungen in seinem Bereich ausreichend kontrolliert wurden. Eigene Ausgaben auf Kosten des Unternehmens sollen nicht abgedeckt sein.

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  • FTD.de, 30.09.2006
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