Der Vorredner hat mit dem Ausdruck " Herrschaftsreligion " vollkommen recht. Eine Religion benötigt aber auch Götter, mindestens Halbgötter. Welches ist deren Vorrecht ? Götter benötigen keine Parameter und leben im rechtsfreien Raum. Laßt uns zu den gewöhnlichen Sterblichen zurückkehren, als da z. B. sind Rechtsanwalt ( ist dem Gesetz verpflichtet ), Bergführer ( muß sich an der Kondition des Kunden, dem Wetter etc. orientieren ) , Zimmermeister ( muß wohl Statik berechnen können ). Nur für Manager soll dies nicht gelten ?
Der Artikel enthält den Satz :" Das Management ist rechenschaftspflichtig, selbst wenn es unmöglich ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. " Hier muß ich nun wirklich den Gesetzestext zitieren, wobei ich voraussetze, daß wir uns im deutschen Recht befinden. § 611, Abs.1 BGB : Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. § 275, Abs. 1 BGB : Der anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Der " jedermann " wäre wohl eine Frage der Beweislast.
Übrigens neide ich keinem Manager seine Boni, Abfindungen etc. Auf einem Stuhl kann nur einer sitzen und von einem Teller nur einer essen.(altes Sprichwort ) .