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Merken   Drucken   02.05.2005, 10:00 Schriftgröße: AAA

Mehr Spielraum durch neue Bilanzierung  

Die neuen Bilanzierungsrichtlinien erhöhen die Transparenz bei Übernahmen und lassen Managern mehr Freiheiten. Davon profitieren auch Anteilseigner. Auswirkungen und Änderungen in Kurzform. von Christoph Hus
Manager haben mehr Freiheiten, Anteilseigner können profitieren.   Manager haben mehr Freiheiten, Anteilseigner können profitieren.
Wer in der Finanzabteilung eines Unternehmens arbeitet, musste schon immer Überstunden machen, wenn sein Arbeitgeber eine Firma kaufte. Finanzexperten stehen künftig vor zusätzlichen Aufgaben: Der Standard IFRS 3 gibt Regeln dafür vor, wie sich Unternehmenskäufe und Zusammenschlüsse in Bilanzen auswirken. "In vielen Unternehmen wird der Arbeitsaufwand zunächst stark steigen, da noch das Know-how fehlt", sagt Marc Castedello, Wirtschaftsprüfer bei KPMG.
Experten sind sich einig, dass sich die zusätzliche Arbeit auszahlen wird. Unternehmen werden dazu gezwungen, ein Kaufobjekt vor dem Zuschlag noch genauer zu prüfen. Und Anteilseigner können detaillierter als bisher erkennen, wofür die Manager Geld ausgegeben haben. Die neuen Regeln sind damit viel mehr als nur ein Handwerkszeug für Buchhalter. "Das ist keine technische Übung", sagt Jon Symonds, Finanzvorstand des britischen Pharmakonzerns AstraZeneca. "Hier geht es um die Art, wie wir Entscheidungen fällen."
Drei Veränderungen
Unternehmen müssen sich auf drei wesentliche Änderungen einstellen. Erstens: Ein Käufer muss die erworbenen Vermögen und Verbindlichkeiten zu ihrem aktuellen Zeitwert in der Bilanz aufführen. Das Kaufobjekt wird so zu einem Teil des Käuferkonzerns. Die so genannte Erwerbsmethode ist nach den neuen Regeln die einzige Möglichkeit, einen Kauf abzuwickeln. Zweitens: Der Goodwill, die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem aktuellen Wert des erworbenen Unternehmens, darf nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden. Stattdessen erfolgt ein Impairment-Test: Ein Unternehmen prüft mindestens einmal jährlich, ob der bilanzierte Wert des Goodwill noch korrekt ist. Hat sich seine Höhe verändert, wird die Bilanz angepasst. Drittens: Immaterielle Werte aus einer Übernahme zählen nicht mehr zum Goodwill. Firmen müssen sie gesondert in ihrer Bilanz ausweisen. Der Wert von Marken, Kundenbeziehungen und Patenten wird entsprechend ihres Wertverlustes abgeschrieben.
"Käufer müssen jetzt noch genauer hinsehen, wie sich eine Übernahme in ihrer Bilanz auswirken wird", sagt Wirtschaftsprüfer Guido Fladt von PricewaterhouseCoopers (PwC). Dabei müssen sie prüfen: Gibt es beim Übernahmekandidaten nicht bilanzierte Posten, die nach einer Neubewertung in der Bilanz auftauchen würden? Wann genau müssen die Posten abgeschrieben werden? Der höhere Aufwand bedeutet für Unternehmen nach einer Übernahme mehr Sicherheit. "Böse Überraschungen werden in Zukunft seltener", sagt Fladt. Da der Goodwill nicht mehr regelmäßig abgeschrieben wird, könnte sich das Ergebnis vieler Firmen in den Jahren nach der Übernahme verbessern, sagt er. Das dürfte vor allem die Anteilseigner freuen.
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten
Managern wiederum beschert die neue Trennung zwischen Goodwill und immateriellen Vermögenswerten mehr Freiheiten, denn sie können die Höhe der Abschreibungen in der Bilanz stärker beeinflussen als bisher. So müssen sie beispielsweise den Wert einer starken Marke mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht abschreiben, während sie den Wert einer älter werdenden Kundenbasis in der Bilanz anpassen dürfen. "Das bedeutet größere Gestaltungsspielräume", sagt KPMG-Berater Castedello. Doch auch diese Freiheit hat ihre Grenzen: Die neuen Vorschriften enthalten genaue Vorgaben, was als immaterieller Vermögenswert behandelt werden darf. "Insgesamt sind die Unternehmen gehalten, mehr immaterielle Vermögenswerte aufzudecken", sagt PwC-Experte Fladt. Gleichzeitig müssen Manager ihren Anteilseignern jedes Jahr neu beweisen, dass sich eine Übernahme gelohnt hat.
  • FTD.de, 02.05.2005
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