Unterschied: Werbe-Anruf oder Umfrage zur Marktforschungszwecken
Verwechslungsgefahr
Dieser Hinweis ist wichtig, weil viele Bundesbürger diesen Unterschied nicht kennen und - wegen der zahlreichen tatsächlichen Werbeanrufe - auch den Anruf eines Interviewers eines Marktforschungsinstituts zunächst für Werbung halten, die oft generell unerwünscht ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht auch bei Marktforschungsanrufen einen Widerspruch gegen die Nutzung der Adresse vor (wozu auch die Telefonnummer gehört) - und zwar "bei der Ansprache zu diesem Zweck"- und der wird von den Forschungsinstituten strikt beachtet.
Die im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (ADM) zusammengeschlossenen (mehr als 60) Institute haben darüber hinaus die freiwillige Verpflichtung übernommen, mittels einer zentralen Telefon-Sperrdatei dafür zu sorgen, dass ein solcher Widerspruch gegenüber einem Mitgliedsinstitut auch von allen anderen Mitgliedsinstituten beachtet wird. Stammt die Telefonnummer vom Auftraggeber der Untersuchung (weil dessen Kunden befragt werden sollen), dann bindet dieser Widerspruch auch ihn, muss ihm also zur Kenntnis gebracht werden.
Rechtliche Lage beachten
Damit ist gewährleistet, dass Marktforschungsanrufe nicht zu einer wirklichen "Belästigung" führen können, denn sie bleiben - im Widerspruchsfall - einmalig. Auch die Auftraggeber können dazu beitragen, unwillkommene Anrufe zu vermeiden, indem sie ihrer Verpflichtung nachkommen, dem beauftragten Institut nur Telefonnummern von Kunden zur Verfügung zu stellen, von denen ihnen kein Widerspruch gegen diese Nutzung vorliegt (opt out).
Ob eine explizite Einwilligung (opt in) eingeholt wurde, hängt von der Vertragsgestaltung mit dem Kunden ab. Dazu aber steht fest, dass ein nicht hervorgehobener Passus zum Beispiel in den zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in dem über beabsichtigte Kontakte zu Werbe- und Marktforschungszwecken nur informiert wird, ohne dass der Kunde widersprechen kann, juristisch nicht als Einwilligung gewertet wird.
Vorbehalte ausräumen
Der Widerspruch gegen die Nutzung der Telefonnummer oder einfach die Ablehnung, sich an der Umfrage zu beteiligen, resultieren oft aus der Besorgnis, dass die dabei anfallenden persönlichen Daten für Werbe- und Verkaufszwecke missbraucht werden könnten. Es gehört zu den Aufgaben des Marktforschungsinstituts, die Angesprochenen über seine Interviewer darüber aufzuklären, dass diese Sorge unbegründet ist. Die Medien können ebenfalls dazu beitragen. Auch die Forschungsverbände haben mit einer "Initiative Markt- und Sozialforschung" begonnen, die durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Vorbehalte gegen die Beteiligung an repräsentativen Umfragen ausräumen soll.