Wolfgang Klein auf der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens in Frankfurt
Paragraf 87 des Aktiengesetzes legt fest, dass der Aufsichtsrat dafür zu sorgen hat, dass die Vergütung eines Vorstands "in einem angemessenen Verhältnis" zu seinen Aufgaben steht. Problematisch dürfte auch sein, dass nur Klein auf sein Gehalt verzichten will - nicht aber die anderen sieben Postbank-Vorstände. Dem Vernehmen nach sind zumindest einige von ihnen auch verärgert darüber, dass Klein ohne Abstimmung mit seinem Angebot vorgeprescht ist.
Selbst bei den Arbeitnehmern stößt Kleins Angebot auf wenig Begeisterung. Die Tendenz gehe dahin, den Vorschlag abzulehnen, heißt es aus Postbank-Kreisen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen stattdessen erreichen, dass die Vergütungsstruktur der Postbank-Vorstände grundsätzlich überarbeitet wird. Nach FTD-Informationen haben sie Aufsichtsratschef Appel gemeinsam aufgefordert, sich diesem Thema zu widmen. Dabei geht es ihnen vor allem darum zu erreichen, dass die variable Vergütung der Manager weniger stark von kurzfristigen Ertragskennziffern abhängig gemacht wird. Stattdessen soll künftig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens im Vordergrund stehen.
Die Zeit für eine Lösung drängt: Es gilt als sicher, dass die Aktionäre auf der Hauptversammlung der Postbank am 22. April nach der Vergütung Kleins fragen werden. Eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung zur Beratung des Themas ist bislang aber nicht angesetzt. Die nächste turnusmäßige Gremiensitzung ist erst im Mai.