Schleichende "Fachhochschulisierung"Denn die Reform liefert eine Menge inhaltlicher und organisatorischer Probleme. Schon die Grundidee des Bachelors, nach dem Absolventen in drei Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erhalten sollen, beißt sich mit dem deutschen Konzept des Volljuristen. Niemand fordert ernsthaft, das ganze Pensum in drei Jahren zu vermitteln. Also gilt es, Stoff zu reduzieren, doch wie viel und wovon?
Zwar bietet ein gutes Dutzend deutscher Universitäten bereits juristische Studiengänge mit Bachelor- und Diplomabschluss an. Doch deren Palette aus Recht, Betriebswirtschaft, Rhetorik und Fremdsprachen zielt nicht auf künftige Anwälte oder Richter. "Wir bilden Leute aus, die im Management und bei Banken oder Versicherungen andockfähig sind", sagt Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald. Seine Absolventen hätten "das juristische Denken verstanden, sie haben nur das Kleingedruckte ausgelassen". Die meisten Greifswalder Bachelor-Absolventen möchten nach drei Jahren aber doch nicht auf das Kleingedruckte verzichten und steigen in den herkömmlichen Studiengang ein. Unter Juraprofessoren spricht man schon von einer schleichenden "Fachhochschulisierung" des Studiums durch den Bachelor. Die Unterschiede zu den Angeboten der Fach- und Verwaltungshochschulen seien bei den etablierten Programmen kaum erkennbar.
Wer später doch Anwalt werden will, wird nicht umhinkommen, das zweijährige Master-Programm nach seinem Bachelor zu absolvieren. Ohne Master-Titel kein Referendariat, zumindest darin sind sich Ministerien, Anwaltschaft und Professoren einig. Die Module für diese Programme sollen die Universitäten nach dem Willen der Ministerien selbst entwickeln, zugelassen würden sie von einer staatlichen Akkreditierungsstelle. Einen Gewinn an Freiheit sieht Huber darin nicht: "Die Akkreditierung ist teuer und birgt die Gefahr politischer Eingriffe in die Ausbildung." Konsequenterweise müssten die Universitäten bei diesem Modell auch die Prüfungen abnehmen - es wäre der endgültige Abschied vom Ersten Staatsexamen.