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Merken   Drucken   29.03.2005, 02:00 Schriftgröße: AAA

Recht & Steuern: Juristenausbildung im Schnelldurchlauf

Das deutsche Jurastudium rüstet sich für Bachelor- und Master-Abschlüsse. Doch es fehlen vor allem geeignete Berufsbilder für die künftigen Absolventen. von Melanie Amann
Dass ausgerechnet Europas älteste Universität ihren Namen für den Niedergang der Juristenausbildung hergeben muss, findet Peter Huber besonders bedauerlich: "Das hat Bologna nicht verdient." Als Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages kämpft der Münchner Rechtswissenschaftler an vorderster Front gegen den "Bologna-Prozess".
Hinter diesem Reizwort verbirgt sich ein fünf Jahre altes Abkommen der europäischen Bildungsminister, die ihre Studenten zu mehr Mobilität verführen wollen. Universitäten von Stockholm über Prag bis Marseille wurden verpflichtet, einheitliche Bachelor- und Master-Studiengänge anzubieten und ihre Notenskalen einem europäischen Leistungspunktsystem anzupassen. Das deutsche Jurastudium war der Reform bisher entgangen; das Hochschulrahmengesetz und die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz machten für Studiengänge mit Staatsexamen bisher Ausnahmen.
Das soll sich nun ändern. Die Justizministerkonferenz hat den Bologna-Prozess auf die Tagesordnung für ihr Treffen im November gesetzt. "Eine Aufteilung in Bachelor- und Master-Studiengänge wird unvermeidbar sein", heißt es in einer Stellungnahme des Justizministeriums Niedersachsen. Wie Bachelor und Master bis 2010 in das jahrhundertealte Ausbildungssystem eingepasst werden können und auf welche Änderungen sich Fakultäten, Anwaltschaft und Studierende einstellen müssen - mit diesen Fragen kämpft der "Koordinierungsausschuss Juristenausbildung". Sein Abschlussbericht soll den Justizministern als Entscheidungshilfe dienen. "Unser Bericht bietet keine Antworten, er ist eher ein Problemaufriss", sagt Ausschussmitglied Johannes Riedel vom nordrhein-westfälischen Justizministerium.
Schleichende "Fachhochschulisierung"
Denn die Reform liefert eine Menge inhaltlicher und organisatorischer Probleme. Schon die Grundidee des Bachelors, nach dem Absolventen in drei Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erhalten sollen, beißt sich mit dem deutschen Konzept des Volljuristen. Niemand fordert ernsthaft, das ganze Pensum in drei Jahren zu vermitteln. Also gilt es, Stoff zu reduzieren, doch wie viel und wovon?
Zwar bietet ein gutes Dutzend deutscher Universitäten bereits juristische Studiengänge mit Bachelor- und Diplomabschluss an. Doch deren Palette aus Recht, Betriebswirtschaft, Rhetorik und Fremdsprachen zielt nicht auf künftige Anwälte oder Richter. "Wir bilden Leute aus, die im Management und bei Banken oder Versicherungen andockfähig sind", sagt Wolfgang Joecks von der Universität Greifswald. Seine Absolventen hätten "das juristische Denken verstanden, sie haben nur das Kleingedruckte ausgelassen". Die meisten Greifswalder Bachelor-Absolventen möchten nach drei Jahren aber doch nicht auf das Kleingedruckte verzichten und steigen in den herkömmlichen Studiengang ein. Unter Juraprofessoren spricht man schon von einer schleichenden "Fachhochschulisierung" des Studiums durch den Bachelor. Die Unterschiede zu den Angeboten der Fach- und Verwaltungshochschulen seien bei den etablierten Programmen kaum erkennbar.
Wer später doch Anwalt werden will, wird nicht umhinkommen, das zweijährige Master-Programm nach seinem Bachelor zu absolvieren. Ohne Master-Titel kein Referendariat, zumindest darin sind sich Ministerien, Anwaltschaft und Professoren einig. Die Module für diese Programme sollen die Universitäten nach dem Willen der Ministerien selbst entwickeln, zugelassen würden sie von einer staatlichen Akkreditierungsstelle. Einen Gewinn an Freiheit sieht Huber darin nicht: "Die Akkreditierung ist teuer und birgt die Gefahr politischer Eingriffe in die Ausbildung." Konsequenterweise müssten die Universitäten bei diesem Modell auch die Prüfungen abnehmen - es wäre der endgültige Abschied vom Ersten Staatsexamen.
Strenge Zulassungs-Auswahl gefordert
Der Zeitpunkt für diesen Schritt ist nicht gut gewählt, denn noch ringen die Universitäten mit der Studienreform von 2003. Sie hat ihnen bereits die Prüfungskompetenz für Wahlfächer übertragen. Ob 42 Fakultäten auf gleichem Niveau prüfen, ist auch nicht sicher. "Bisher hat das Staatsexamen für bundesweit relativ einheitliche Standards gesorgt", sagt Riedel vom nordrhein-westfälischen Justizministerium. Eine Zugangsprüfung zum Referendariat hält er für kaum vermeidbar.
Nach dem Willen des Deutschen Anwaltverein (DAV) soll bereits sehr viel früher gefiltert werden: "Nur etwa ein Drittel der Studierenden sollte überhaupt zum Master-Programm zugelassen werden", sagt DAV-Geschäftsführer Cord Brügmann. Anderenfalls verkomme der Bachelor zu einer Art Zwischenprüfung, wenn alle den Master anstreben würden. Sein Verband verweist regelmäßig darauf, dass der Anwaltsmarkt nur für ein Drittel des neu zugelassenen Nachwuchses Platz hat. "Mit dem derzeitigen System gaukelt man zwei Dritteln der Studierenden etwas vor", sagt Brügmann. Wo aber genau ein Heer von Bachelors zum Einsatz kommen könnte, kann und will Brügmann nicht beantworten: "Das ist nicht die Aufgabe des DAV."
Schon der Wissenschaftsrat hatte 2002 auf die unklare berufliche Zukunft der Bachelors hingewiesen. Eine Informationsbroschüre der Universität Kassel für angehende Wirtschaftsjuristen empfiehlt "überwachende, koordinierende und organisatorische Tätigkeiten" im Management oder "verantwortliche Aufgaben in der Personalverwaltung". In diesen Gebieten wäre der Bachelor auch einer großen Konkurrenz von mittelmäßig benoteten Volljuristen, Fachhochschul-Wirtschaftsjuristen, Volks- und Betriebswirten ausgesetzt. "Wenn wir erst Hunderttausende arbeitsloser Bachelor haben, wird der Rechtsberatungsmarkt sich öffnen müssen", befürchtet Huber. Riedel spricht ironisch von einem "Fachanwalt für einfache Fälle".

Bologna-Prozess
Angleichung 1999 beschlossen 29 Staaten - inzwischen sind es 40 -, die Mobilität ihrer Studierenden zu erhöhen, indem sie einheitliche zweistufige Studiengänge und Bewertungssysteme einführen.
Ausnahme Für Jura sollte - so das Hochschulrahmengesetz und ein Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2003 - zunächst das alte System gelten.
Auftrag Nun prüft eine Arbeitsgemeinschaft der Justizministerien doch Modelle für Bachelor- und Master-Abschlüsse für Juristen.
  • FTD.de, 29.03.2005
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